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Solargesetz Berlin

Berlin beschließt Photovoltaik-Pflicht für neue Wohn- und Nicht-Wohngebäude ab 2023

Das Abgeordnetenhaus hat das Solargesetz mit kleinen Änderungen beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass bei neu gebauten Wohnhäusern, aber auch Nicht-Wohngebäuden sowie größeren Dachsanierungen künftig eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Die Pflicht kann auch durch Dritte erfüllt werden.

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