Skip to content

Solarconsult

Clearingstelle EEG: Ein Solarzaun ist Photovoltaik auf einer sonstigen baulichen Anlage

Voraussetzung für eine EEG-Förderung ist, dass der Zaun ursprünglich zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet wurde. Dann fällt die daran befestigte Photovoltaik-Anlage unter Paragraf 48 des EEG.

6