Retrospektive 2025: Am Sonntag fielen weitere Stunden mit negativen Day-ahead-Strompreisen an und die Gesamtzahl aus dem Vorjahr ist damit erreicht. Nach Auswertung von Herbert Saurugg ist jedoch auch bereits die Anzahl der Stunden mit Preisen über 100 Euro pro Megawattstunde höher als im Vorjahr.
Retrospektive 2025: Die Bundeswirtschaftsministerin will Photovoltaik- und Windkraftanlagen stärker an den Kosten zum Netzausbau beteiligen. Zudem sollen auch kleine Dachanlagen künftig regelbar sein und ihren Solarstrom über die Direktvermarktung verkaufen.
Retrospektive 2025: Da Photovoltaik- und Windkraftanlagen am Sonntag für ein deutliches Überangebot sorgten, fiel der Strompreis auf bis zu -250 Euro pro Megawattstunde. Damit war er für Endkunden nach Zahlung von Steuern und Abgaben erstmals wirklich negativ. Das Laden der Photovoltaik-Speicher oder Elektroautos in diesen Stunden brachte somit zwischen 12 und 15 Uhr Einnahmen für die Kunden mit dynamischem Stromtarif.
Retrospektive 2025: Mehr als 70.000 Solarmodule haben die Forscher im Kalibrierlabor „CalLab PV Modules“ seit 2012 vermessen. In den ersten Jahren lagen die Messergebnisse meist über den Angaben der Modulhersteller, doch seit 2017 erkennen die Forscher einen gegenläufigen Trend, der bislang in Abweichungen von durchschnittlich 1,3 Prozent im Jahr 2023 gipfelte.
Retrospektive 2025: Mit dem Solarspitzen-Gesetz hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Vergütung für Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zwei Kilowatt Leistung bei negativen Strompreisen entfällt. Allerdings gibt es dafür einen Nachholmechanismus, durch den die entsprechenden Zeiten nach dem Ende der regulären EEG-Förderung angehängt werden. Wie dieser funktioniert, hat sich pv magazine im Detail vom Bundesverband Solarwirtschaft erklären lassen.
Der Bundesrat hat nun auch der Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Netzanschlussverfahren für große Batteriespeicher nicht mehr unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung fallen. Ein alternatives Verfahren gibt es allerdings noch nicht.
Der Bundesverband Solarwirtschaft bezeichnet die Novelle des Stromsteuerrechts als einen „erfreulich großen Wurf zur Entbürokratisierung“. Demnach werden Photovoltaik-Volleinspeiseanlagen größer zwei Megawatt künftig nicht mehr als Versorger eingestuft. Auch der Multi-Use-Einsatz von Speichern und bidirektionales Laden sind in dem Gesetz berücksichtigt. Die wieder eingeschränkte baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich hat der Bundesrat ebenfalls noch verabschiedet.
Eine Binsenweisheit: nicht immer setzt sich das beste Produkt durch, oft genug ist es das wirtschaftlichste. Denn eine Entwicklung kann noch so gut, das dahinterstehende Konzept noch so durchdacht sein – wenn es dann niemand kauft, weil der Preis zu hoch oder die Handhabung zu umständlich ist, wird ein solches Produkt auf längere Sicht keine […]
Die CEE Group hat sich bis zu 1,6 Milliarden Euro an Finanzierungsmitteln gesichert, um mindestens 29 ältere Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu erneuern. Damit soll deren Leistung von 457 auf rund 1100 Megawatt steigen. Ein Revamping-Projekt im Kleinen haben PV³ und Schletter in Deutschland bereits realisiert.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat Änderungen angekündigt, wie künftig Netzanschlüsse für große Batteriespeicher vergeben werden sollen. Doch niemand weiß, wie das neue Verfahren aussehen soll. Auf dem 50 Hertz-Energiemarktdialog präsentierte Valerie Bischof einen Vorschlag, der einen Prozess für Netzanschlussverfahren für Batteriespeicher größer 100 Megawatt aufzeigt, den die Übertragungsnetzbetreiber bevorzugen würden.