Paragraf 13k: Seit Oktober können neue Großverbraucher wie Elektrolyseure in Stromnetz-Entlastungszonen preisgünstigen Grünstrom nach dem neuen Mechanismus „Nutzen statt Abregeln“ des Energiewirtschaftsgesetzes zugeteilt bekommen. Für Photovoltaikbetreiber vor Ort bietet das die Chance, mit einer eigenen Wasserstoffproduktion Erzeugungsspitzen zu verwerten und den Elektrolyseur zusätzlich mit Abregelstrommengen auszulasten.
Anlieferung eines Elektrolyseurs bei EWE in Bremen im Oktober. Der Wasserstoff geht in die Stahlproduktion von Arcelor Mittal.
Foto: Robert Stümpke
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