Anlagenbetreiber in der Strompreisbremse
Erlösabschöpfung: Die für Besitzer größerer Photovoltaikanlagen unschönere Seite der Strompreisbremse ist die Gewinnabschöpfung. Das Regelwerk, bestehend aus 50 Paragrafen und 5 Anlagen, ist nicht so einfach zu durchschauen. Margarete von Oppen, Rechtsanwältin und Partnerin bei Arnecke Sibeth Dabelstein, beantwortet Fragen aus dem pv magazine Webinar vom 20. Januar.
Rückwirkend zum 1. Dezember müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen größer ein Megawatt „Übererlöse“ abtreten. Als solche zählen die Erlöse über einem sogenannten Referenzwert, „zulässiger Erlös“ genannt, der je nach Anlage zwischen 8 und 15 Cent pro Kilowattstunde liegen dürfte. So schöpft der Gesetzgeber nicht die Gewinne ab, sondern „Brutto-Einnahmen“ oder Erlöse, indem er eine Obergrenze für …
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