Wer eine alte Öl- oder Gasheizung im Keller hat, kommt an den neuen Vorgaben nicht länger vorbei: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Austausch bestimmter Heizungen vor. Nicht nur mit Blick auf das Weltklima, auch angesichts der ständig steigenden Preise für Öl und Gas ist der Wechsel hin zu effizienteren Heizungsanlagen mit einem wesentlich höheren Anteil erneuerbarer Energien sinnvoll. Doch was heißt das genau? Welche Anlagen sind betroffen? Und wann müssen Sie handeln?
Üppige Förderprogramme machen den Wechsel schnell lohnend
Betroffen sind vorrangig Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Ausgenommen von der Pflicht zum Heizungstausch sind jedoch Brennwert- und Niedertemperaturkessel, sehr kleine oder sehr große Heizungen und selbstgenutzte Einfamilienhäuser. Erst beim Eigentümerwechsel – also nach einem Verkauf der Immobilie oder im Erbfall – müssen die neuen Eigentümer nach einer gewissen Übergangsfrist die Heizung umrüsten. Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt den Heizungstausch nach Kräften – allen voran mit den Programmen der Förderbank KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Hier winken Zuschüsse von bis zu 45 Prozent und weitere fünf Prozent Bonus bei einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Der Grundgedanke hinter einem Heizungstausch ist bestechend und einfach erklärt: Viele alte Heizkessel arbeiten ineffizient. Denn sie verschleudern wertvolle Energie, stoßen unnötig viel klimaaufheizendes Kohlendioxid aus und treiben die Heizkosten nach oben. Die Pflicht zum Heizungstausch ist eng verknüpft mit der 65-Prozent-Regel, die seit 2024 gilt: Wer eine neue Heizung einbaut, muss künftig sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen – oder eine gleichwertige Lösung wählen.
Die öffentliche Diskussion um das „Heizungsgesetz“ hat gezeigt, wie sensibel das Thema ist. Viele Hauseigentümer fühlen sich verunsichert, weil die Regelungen komplex wirken. Doch wer sich rechtzeitig informiert und gut plant, muss sich nicht sorgen. Im Gegenteil: Der Umstieg kann sich lohnen.
Die größte Gefahr liegt darin, sich unvorbereitet in das Projekt Heizungstausch zu stürzen
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt, der aus meiner Sicht viel zu kurz kommt in der Auseinandersetzung mit dem Thema: Die Austauschpflicht schafft Klarheit. Sie gibt allen heutigen und künftigen Immobilieneigentümern einen festen Rahmen, mit dem sich Entscheidungen fundiert und wirtschaftlich treffen lassen. Anstatt eine immer teurer werdende Heizungsanlage weiter zu betreiben, zeigt sie den Weg zu langfristig tragfähigen Lösungen.
Die Betonung liegt dabei auf „tragfähig“. In der Praxis ist leider häufig zu beobachten, dass sich Immobilieneigentümer überhastet und gar nicht bis schlecht beraten in das Projekt Heizungstausch stürzen. Das geht meistens schief und wird unverhältnismäßig teuer. Im Klartext: Ohne vorherige exakte Heizlastberechnung ist jede Investition in moderne Heiztechnik ein Blindflug. Dabei spielt die Größe des gesamten Gebäudes eine Rolle, die Größe der einzelnen Räume, die Familiengröße, die individuellen Wärmevorlieben und viele weitere Faktoren. Wer in eine neue Heizung investiert, muss vorher genau die Frage beantworten können, was diese Heizung später leisten soll und muss. Eine solche Berechnung stellt Laien jedoch vor große Fragezeichen und ist überschlägig per Pi-mal-Daumen-Formel auch nicht zu lösen.
Heizlastberechnungen durch Profis weisen den Weg zum effizienten Heizungstausch
Abhilfe schaffen Heizlastberechnungen nach der Norm DIN EN 12831 durch speziell geschulte Energieexperten. Diese nehmen dabei den energetischen Zustand eines Gebäudes genau unter die Lupe und geben den Immobilieneigentümern einen detaillierten Schritt-für-Schritt-Fahrplan mit Kostenschätzung an die Hand.
Achtung: Neben der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 gibt es auch eine überschlägige, vereinfachte Heizlastberechnung – häufig als kostenloses Online-Tool. Doch wie immer im Leben: Was nichts kostet, hat häufig Nachteile. Diese Schmalspurvarianten aus dem Netz berücksichtigen nicht die individuellen Gegebenheiten vor Ort oder die persönlichen Nutzungsgewohnheiten. Sie liefern lediglich einen sehr groben Orientierungswert, der nicht für die Heizungsplanung und einen Heizungstausch im Umfang von mehreren Zehntausend Euro geeignet ist. Um einen ersten Anhaltspunkt zu erhalten, können Immobilieneigentümer die vereinfachte Heizlastberechnung sehr wohl nutzen. Geht es aber um die konkrete Planung einer neuen Heizungsanlage, sollten sie in jedem Fall einen Experten einschalten.
Um die Heizlast für ein Gebäude oder einen Raum exakt zu berechnen, müssen Fachleute eine Reihe an Faktoren einbeziehen. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung und Bauweise der Gebäudehülle, der Anteil an Fensterflächen, die Luftwechselraten oder interne Wärmequellen. Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist entscheidend, um eine Heizungsanlage optimal auf die tatsächlichen Anforderungen eines Gebäudes auszulegen. Nur so können die Immobilieneigentümer sichergehen, dass ihre Heiztechnik weder über- noch unterdimensioniert ist. Beides würde zu unnötigen Kosten oder Komforteinbußen führen.
Besonders bei modernen Heizsystemen wie Wärmepumpen ist die Heizlastberechnung unabdingbar. Auch bei Flächenheizungen wie einer Fußbodenheizung ist eine präzise Heizlastberechnung wichtig, um einen energiesparenden Betrieb zu gewährleisten.
— Der Autor André Heid führt – gemeinsam mit Katharina Heid – die Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH in Walldorf. —
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.







Die KfW-Heizungsförderung beträgt bis zu 70% und den 5% Bonus für Sanierungsfahrpläne gibt es seit 2022 nicht mehr für Heizungssanierungen.
Sehr richtig!
Im Monitoringbericht 2024 der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring wird u.a. festgestellt, dass bei ineffizienten Gebäuden, und das sind meist ältere G., der Verbrauch deutlich unter dem berechneten Bedarf liegt. Was sagt denn der Experte hierzu?.
..das in diesen Gebäuden häufig aus Kostengründen restriktiv und reduziert geheizt wird.
Rebound-Effekte
Nach einer Änderung der Betriebsweise ändert sich auch das Nutzungsverhalten. Wenn das Heizen teuer oder aufwendig ist – wird weniger geheizt.
Nach beispielsweise einer Automatisierung ändert sich das Verhalten der Nutzer – früher oder später. Oma Erna wird weiterhin im Kalten Schlafzimmer schlafen, die Enkelin Michelle NICHT.
Also wird man auch heute die Heizung auf den MAXIMAL-Bedarf auslegen. Alles andere wäre dämlich. Also -25 Grad Aussentemperatur und 5 Frostbeulen im Schlaf und Kinderzimmer. Weswegen die Heizlastberechnungen zu 90%.. auch für die Tonne sind.
Nun ja, wenn die echten Experten wissen was tun ist das ja gut.
Auf Basis einer 10 Jahre alten Energieberatung hatte ich die Heizlast raumweise (auch für die dimensionierung der Heizkörper) und hausseitige Heizlast per Tabelle selber berechnet. Wenn die U-Werte bekannt sind, ist das kein Hexenwerk. Transmissionsverluste + Lüftungsverluste (1/2 Volumen/h) und gut.
Bei den Profis wird dann gern noch der „Hosenträger“ Aufheizleistung genutzt. Wer eine WP effizient nutzen will, heizt durch und braucht das nicht.
Der Installateur will dann noch wegen (großzügig ausgelegter) Sperrzeiten diesen Wert weiter pimpen. Wer keinen Heizstrom separat bezieht (nur sinnvoll bei hohem Verbrauch und ohne PV) hat diesen nicht, sondern lässt das auf dem Haushaltsstrom laufen.
Mein Haus (Altbau, energetisch eher frühe 90er Jahre, Radiatoren) habe ich mit 6,5 kW bei NAT gerechnet, mit aufheizreserve und Sperrzeiten wären es über 10kW geworden – nach Regeln der Kunst! Die meisten Installateure wollten nur 12-16kW verbauen! Obwohl Verbrauch, meine Berechnungen und Hülleverfahren eher 7kW oder weniger nahe legten und meine Messwerte an den Radiatoren in einer Heizperiode diese bestätigten.
Verbaut wurde eine 6kW SSWP mit 2*99m Sonde (große Quelle, knappe WP > hohe Effizienz)
So, habe ich auch bei NAT nahen Temperaturen über 24h nie über 5kW gebraucht und mit JAZ ~5 nur 2500kWh/a für 150pm verbraucht. WP arbeitet immer im Wohlfühlbereich und läuft im Winter taktfrei.
Ob die professionelle (wenn mit Hosenträger und Gürtel gerechnet wurde) Auslegung auch diese Effizienz gebracht hätte?
Warum kennt der Autor die aktuellen Fördersätze nicht? Die Heizlastberechnung spielt bei normalen Eigenheimen doch keine entscheidende Rolle – hier reicht meist eine Analyse des Heizverteilsystems und der bisherigen Verbräuche. Eine Heizlastberechnung wird in der Praxis so gut wie nie durchgeführt. Aber der hydraulische Abgleich als Fördervoraussetzung wird im Artikel gar nicht erwähnt – warum? Übrigens: die Heizungen werden nur noch von der KfW gefördert. Die BAFA übernimmt seit Frühjahr 2025 nur noch Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle oder Anlagentechnik (außer Heizung). Geht es in diesem Artikel eigentlich um Energieberatung oder Immobilienbewertung?