Regierung bringt EEG-Novelle und Netzpaket in den Bundestag ein
Der Entwurf für die EEG-Novelle ist nun auch offiziell im Bundestag angekommen. Das Kabinett hatte die Reformpläne gemeinsam mit dem Netzpaket noch Ende Juli beschlossen. Der Gesetzentwurf für – so der offizielle Titel: „einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ ist als Bundestagsdrucksache (21/7867) einsehbar.
Während die Bundesregierung an den übergeordneten Ausbauzielen für die Steigerung des Erneuerbaren-Anteils auf 80 Prozent bis 2030 offiziell festhält, plant sie im Detail doch Maßnahmen, die den Photovoltaik-Ausbau deutlich erschweren könnten. Dies gilt besonders hinsichtlich einer perspektivischen Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen, der verpflichtenden Direktvermarktung auch für kleine Photovoltaik sowie der Einführung von Differenzverträgen (Contracts of Difference, CfD), die einen Abschöpfungsmechanismus für Zusatzerlöse beinhalten. Zudem sollen bei der Photovoltaik die Ausschreibungsmengen stärker auf Freiflächenanlagen konzentriert sein.
Neben den CfDs für größere Photovoltaik-Anlagen, für oder gegen die sich die Betreiber mit Beginn der Förderung entscheiden sollen, kommen für große Wind- und Solarparks noch die Regelungen aus dem Netzpaket oben drauf. So dürfen Netzbetreiber künftig Anschlussvorhaben unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren. Zudem ist dort der „Redispatch-Vorbehalt“ vorgesehen. Demnach dürfen neue Photovoltaik- und Windkraftanlagen auch in überlasteten Netzgebieten gebaut werden, erhalten jedoch bei Abregelungen für maximal sechs Jahre auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge keine Entschädigungszahlungen.
Die Zeit drängt, die Gesetze zu verabschieden. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für wesentliche Vorschriften des EEG läuft zum Jahresende aus. Daher muss die Bundesregierung zügig Neuregelungen schaffen, denn auch diese müssen noch von Brüssel genehmigt werden. Der Bundestag wird sich voraussichtlich in der Woche ab dem 21. September in erster Lesung mit den Entwürfen befassen. Nach der Verabschiedung im Bundestag, die dem Vernehmen nach bis Ende Oktober nach derzeitigen Plänen des Ministeriums erfolgen soll, muss auch der Bundesrat noch der geänderten EEG-Novelle zustimmen.
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Das bestehende Vergütungssystem ohne einen funktionierenden Ersatz abzuschaffen, ist ein Fehler. Insbesondere die Anlageneigentümer werden kaum mitbekommen, wie sie belastet werden sollen. Ich habe unter solarstrom-retten.de die Argumente zusammengetragen und eine Möglichkeit geschaffen, den eigenen Abgeordneten anzuschreiben. Die Diskussion im Parlament ist das letzte Zeitfenster, noch Einfluss auf die Pläne zu nehmen.