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Bundestag überweist neues Heizungsgesetz an Ausschüsse

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Während die Bundesregierung mehr Technologieoffenheit und Planungssicherheit verspricht, warnen Grüne vor steigender Gasabhängigkeit und zusätzlichen Belastungen für Mieter.
Bundesministerum Katherin aReiche im Bundestag
Foto: Bundestag Live Screenshot

Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung beraten. Nach einer teils hitzig geführten Debatte überwiesen die Abgeordneten den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigte die geplante Neuregelung als notwendigen Kurswechsel. Mit dem Gesetz ziehe die Bundesregierung einen „Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens“, sagte Reiche. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz habe bei vielen Bürgern zu Verunsicherung und Investitionszurückhaltung geführt. Als Beleg verwies sie darauf, dass 60 Prozent der privaten Vermieter derzeit keine energetischen Sanierungen planten.

Das neue Gesetz solle Klarheit, Planungssicherheit und Technologieoffenheit schaffen. Nach Darstellung Reiches hätten viele Bürger aus Unzufriedenheit mit dem bisherigen „Heizungsgesetz“ Kaufentscheidungen für Wärmepumpen aufgeschoben. Zugleich betonte die Ministerin, dass „die Wärmepumpen in den allermeisten Gebäuden die Leittechnologie sein wird, weil sie eine wirtschaftlich vernünftige Lösung ist“. Deshalb werde man auch an der Förderung der Wärmepumpe festhalten, so die Bundesministerin.

Auch die SPD verteidigte die Reform. Der energiepolitische Sprecher Helmut Kleebank räumte ein, dass das bisherige Gesetz Fehler enthalten und zu keiner Akzeptanz gerade bei Haushalten mit geringem Einkommen geführt habe. Die geplante Novelle schaffe deshalb wichtige Alternativen und soll mehr soziale Gerechtigkeit schaffen.

Kleebank widersprach zugleich der Kritik verschiedener Verbände, wonach die im Gesetz vorgesehenen Vorgaben für grüne Gase praktisch nicht erfüllbar seien. Diese Einschätzungen beruhten auf falschen Annahmen, sagte er auf eine entsprechende Zwischenfrage. Ziel des Gesetzes sei gerade nicht, sämtliche bestehenden Öl- und Gasheizungen künftig mit Biogas zu betreiben. Vielmehr wolle die Koalition die Elektrifizierung des Wärmesektors weiter vorantreiben.

Scharfe Kritik kam von den Grünen. Fraktionschefin Katharina Dröge warnte angesichts der angespannten Lage im Nahen Osten vor einer stärkeren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Vor dem Hintergrund der Krise in der Straße von Hormus sei ein Gesetz, das eine stärkere Nutzung von Gas ermögliche oder zumindest diesen Effekt habe, „völlig fehlgeleitet“.

Dröge warf der Union zudem vor, das Vorhaben vor allem aus politischen Gründen voranzutreiben. CDU und CSU hätten einen „völlig überdrehten Furor gegen Robert Habeck geführt“, sagte sie. Insbesondere Friedrich Merz und Jens Spahn hätten das bisherige Gebäudeenergiegesetz massiv kritisiert. Nun müsse die Union „gesichtswahrend etwas abliefern“, und dieses Gesetz sei das Ergebnis.

Ferner verwies Dröge auf mögliche Mehrbelastungen für Mieter. Zwar sehe das Mietrecht eine Kostenaufteilung bei Wohngebäuden vor. Für Gewerbeeinheiten, wie sie häufig von kleinen Unternehmen genutzt würden, gelte dies jedoch nicht. Diese stünden durch die geplanten Änderungen vor erheblichen Herausforderungen.

Von der AfD kam dagegen Kritik aus entgegengesetzter Richtung. Der Abgeordnete Marc Bernhard erklärte, die Neuregelung unterscheide sich im Kern kaum vom bisherigen Heizungsgesetz. Die vorgesehene „Biotreppe“ werde so teuer, dass Eigentümer faktisch zum Umstieg auf Wärmepumpen gezwungen würden. Zudem bezweifelte Bernhard, dass ausreichend Biogas verfügbar sein werde.

Mit der Überweisung in die Ausschüsse beginnt nun die Detailarbeit am Gesetz.

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