„Alle fallen in ein schwarzes Loch“
Kundenanlage: Mieterstrom, Versorgungskonzepte im Gewerbe und noch einiges mehr können nach dem BGH-Urteil in Sachen Kundenanlage entweder gar nicht mehr oder nur noch unter Vorbehalt geplant werden. Die Verunsicherung ist enorm, klar ist nur: Gesetzgeber und Behören müssen jetzt schnell handeln.
Mitte Juli war „in juristischer Hinsicht eine ausgesprochen intensive Zeit“, sagt Julian Schulz, Gründer und Geschäftsführer des Mieterstrom-Unternehmens Metergrid. Das hört man sinngemäß von praktisch allen, die in irgendeiner Form mit dem Begriff „Kundenanlage“ zu tun haben. Die Köpfe rauchen in der deutschen Solarbranche. Und nicht nur dort. Der am 13. Mai am Bundesgerichtshof (BGH) …
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