Eine Daueraufgabe des Gesetzgebers
Jubiläum: Am 1. April 2000 trat das EEG in Kraft. Zum Jubiläum stellt sich die Frage, was von Grundprinzipien des Gesetzes – Vorrangprinzip, Vergütungsanspruch, Haushaltsunabhängigkeit und Akteursvielfalt – heute noch übrig ist.
Vor 25 Jahren hat sich mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Welt der Energiewirtschaft und -politik verändert. Das wird, bei aller sonstigen Uneinigkeit über das EEG und die – je nach Standpunkt – Verbesserungen oder Verschlechterungen durch mittlerweile sieben Novellen, kaum jemand bestreiten. Doch es gibt noch einen weiteren, schwerer wiegenden Grund, warum das …
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