Leserbriefe

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Leider erzeugen Sie auf Seite 52 von pv magazine 02/2013 mit Ihrem Artikel „Fragen und Antworten“ zu Steckdosenmodulen mit Aussagen im Fettgedruckten wie „… Doch so wie es aussieht, ist es eine erlaubte Guerilla. Eventuelle Sicherheitsprobleme scheinen lösbar“ und in der Bildunterschrift „Die Rentnerin verstößt mit ihren Modulen wohl nicht gegen das Gesetz“ beim Leser den Eindruck, dass heute schon im Baumarkt erhältliche Steckdosenmodule ungefährlich und von jedermann ohne Anmeldung beim Netzbetreiber anschließbar wären. Das halte ich für unverantwortlich!

Über technische Gefährdungen wurde schon im Interview mit mir in der gleichen Ausgabe diskutiert. Die DGS fordert übrigens in ihrem offenen Brief aus Sonnenenergie 11/2013 an die Verbände VDE, DKE und ZVEH, dass noch technische Regeln, Normen und Richtlinien für das Elektrohandwerk geschaffen werden müssen, um die „Kleinst-Kraftwerke im Niederspannungsnetz fachgerecht anzuschließen“. Außerdem schlägt er die Entwicklung einer genormten Einspeise-Steckdose vor. Ich stelle fest: Beim aktuellen Stand der Technik und der Richtlinienlage wäre es meines Erachtens Aufgabe des pv magazine , die Verbraucher zu warnen, statt die Interessen der im Artikel genannten Firmen zu vertreten.

Auch die rechtliche Beurteilung in den „Fragen und Antworten“ steht meines Erachtens auf tönernen Füßen. Fakt ist, dass die Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV) nach § 1 (1) die Allgemeinen Bedingungen regelt, „… zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben …“ Nach § 19 (3) gilt dann für die Eigenerzeugung auch mit Steckdosenmodulen: „Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber Mitteilung zu machen.“ Auch hier wäre eine vorsichtigere Berichtsweise im Interesse der Verbraucher angebracht gewesen.

Prof. Bernd Engel, Technische Universität Braunschweig und SMA, Kassel ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• Anmerkung der Redaktion Die Redaktion bleibt dabei, gut recherchiert und verantwortlich berichtet zu haben. Im Gegenteil, wir sind der Auffassung, dass es – um bei dem harten Wort zu bleiben – unverantwortlich ist, Argumente durcheinanderzubringen und zu instrumentalisieren. Leider geschieht dies gerade im Zusammenhang mit den Steckdosenmodulen sehr häufig. Eine wirkliche Debatte darüber, wie die Probleme der Technologie gelöst werden können, ist so nicht möglich.

Die Redaktion des pv magazine sieht es als ihre Aufgabe, die Diskussion zu versachlichen und die Debatte voranzubringen. Eine plumpe Produktwarnung mit den falschen Argumenten trägt nicht dazu bei.

Zu einer versachlichten Diskussion in einem Fachmagazin gehört es, die rechtlichen Grundlagen genau zu kennen. Der Anschluss der Module verstößt gegen die DIN VDE 0100-551. Das ist nicht verboten. Doch man muss im Schadensfall nachweisen, gemäß anerkannter Regeln der Technik gehandelt zu haben. Das ist nicht leicht, und dieses Risiko trägt entweder der Anwender oder der Inverkehrbringer. Ob ein hohes Risiko eines Schadens bei Dritten besteht, hängt von der Zahl der Module und der Anwendung ab. Bezüglich der NAV bewegt sich der Betrieb hinter dem Hausanschluss mindestens in einer rechtlichen Grauzone. Wie das bayerische Wirtschaftsministerium einfach zu behaupten, das Produkt sei verboten, geht nicht.

Hersteller der Module verweisen gerne darauf, dass sich das größte Problem des Anschlusses in den Steckdosen, die teilweise Aushebelung der Absicherung, durch ein Tauschen der Sicherung vermeiden lässt. Doch das darf nur ein Installateur tun.

Allerdings besteht nach Meinung vieler Experten das Problem mit der Absicherung nur, wenn man etliche, sagen wir: mehr als zwei Module anschließt. Das sagen im Übrigen auch Experten, die aus anderen Gründen gegen diese Module stimmen oder der verständlichen Auffassung sind, zuerst sollten die Fragen geklärt und dann die Produkte in Verkehr gebracht werden. Doch das zu verschweigen in der gut gemeinten Auffassung, dadurch lauter zu warnen, ist nicht erfolgversprechend. Dies gefährdet nämlich die eigene Glaubwürdigkeit.

Für eine ausführlichere differenzierte Betrachtung verweisen wir auf die Septemberausgabe. Alle oben genannten Argumente sind in dem Artikel ausgeführt. Der Vorwurf, wir vertreten die Interessen der im Artikel genannten Firmen, ist daher haltlos. Die Einspeisesteckdose wurde im Übrigen auch schon in der Septemberausgabe in einem anderen Artikel fünf Seiten weiter diskutiert.

Die Diskussion um diese Module wird derzeit sehr emotionalisiert geführt. Daran sind auch einige der Anbieter nicht gerade unschuldig. So ist auf der Website eines der Hersteller wider dessen besseres Wissen immer noch zu lesen, dass die Module „im System bis auf 18 Stück (Empfehlung: 6 Module) erweitert werden“ können. Das ist nicht in Ordnung und führt verständlicherweise bei denen, die sich beruflich um die Sicherheit von Elektroinstallationen kümmern, zu heftigem Widerspruch.

Doch man schüttet das Kind mit dem Bade aus, wenn man auf das Konzept nur draufhaut, statt es differenziert zu beleuchten. Wenn von normungsnahen Kreisen einfach mal so in den Raum geworfen wird, wie auf der Sicherheitstagung der DGS geschehen, dass das Wechseln einer Glühbirne beim Anschluss eines solchen Moduls gefährlicher ist als ohne ein Modul und dass es deshalb nicht eingesetzt werden dürfe, halten wir das für undifferenziert. Uns stellt sich da die Frage, ob eine konstruktive Diskussion überhaupt gewünscht ist.

Es geht darum, einerseits Normen anzupassen und andererseits der Technologie zu einer fachgerechten und netzkonformen Anwendung zu verhelfen. Das steht im Übrigen auch in dem Artikel. Die Diskussion lohnt sich. Denn es wird eine der großen Herausforderungen für die Solarbranche sein, Lösungen zu entwickeln, mit denen man Kleinstanlagen kostengünstig realisieren kann.

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