Allgefahrenschutz zu Dumpingpreisen

Teilen

Ein spontanes Lächeln zeigt sich im Gesicht von Gaby Künne, als sie die Metalltür zu ihrem Stromzähler im Keller öffnet. Ihre Augen fixieren ein sich drehendes silbernes Rädchen, 163 Kilowattstunden zeigt der Zähler an: „Da kann ich ja unserer Bundeskanzlerin schreiben, dass ich schon Kohlendioxid gespart habe“, freut sie sich. Seit einer Woche speist Familie Künne in der rheinhessischen Ortsgemeinde Engelstadt mit ihrer neugebauten Fünf-Kilowatt-Photovoltaikanlage auf dem Schrägdach des Einfamilienhauses Strom ins Netz ein.

Das Zählrad am Einspeisezähler muss sich weiter drehen, einen Stillstand jetzt im Frühling kann sich die Familie mit zwei Kindern aufgrund der Finanzierung der Anlage über die Bank nicht leisten. „Die Bank möchte jeden Monat ihre Tilgung haben, da bin ich froh, wenn ich bald die erste Vergütung auf dem Konto sehe“, erklärt Gaby Künne.

Damit das so bleibt, möchte sie sich gegen Schäden an der Anlage absichern. Sie nimmt den schon seit Wochen auf dem Esszimmertisch liegenden Antrag für eine Photovoltaikversicherung in die Hand und blättert: „Ertragsausfall, das ist für mich der wichtigste Punkt. Und natürlich der Preis. Warum mehr bezahlen für denselben Schutz?“ Doch findet der private Anlagenbetreiber mit der günstigsten Versicherungsprämie auch tatsächlich einen guten Versicherungsschutz?

Boom der Billig-Policen

Gaby Künne kann für den Schutz ihrer PV-Anlage gegen Sachschäden und Ertragsausfälle aus dem Angebot von über 25 Versicherungen auswählen. Denn parallel zum Boom auf deutschen Dächern – nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) gingen 2007 mit 130.000 neu montierten Solastromanlagen in Deutschland so viele wie nie zuvor ans Netz – wächst ebenfalls die Zahl der Versicherer, die sich im Markt der Photovoltaikanlagenbetreiber tummeln. Immer mehr Sachversicherer bieten einen speziellen Versicherungsschutz in Form von Elektronik-, Ertragsausfall-, Montage- und Haftpflichtversicherungen an. Teilweise zu solch günstigen Mindestprämien, dass Experten im Bereich der erneuerbaren Energien wie Versicherungsmakler Heinz Liesenberg schon „von verrückten Dumpingangeboten zum Gewinn von Marktanteilen um jeden Preis“ sprechen.

Tatsächlich ist die Spannbreite der angebotenen Versicherungsprämien der Solaranlagenversicherungen dabei so breit wie die Vielfalt der über Klauseln versicherten Leistungen und ausgeschlossenen Schäden. Auf den Kunden wartet ein buntes Potpourri von möglichen Rabatten, Zuschlägen, Selbstbehalten und Ausschlüssen im Schadensfall, bei denen zunehmend Kriterien wie der Installationsort, Wartungsverträge und technische Sicherheitsvorrichtungen wie Blitz- und Diebstahlschutz eine Rolle spielen.

„Die Varianten sind quasi unendlich“, erläutert der erfahrene technische Versicherungsmakler Andreas Lietz, Firmenkundenbetreuer beim Makler Burmester, Duncker & Joly, das Problem mit der Vergleichbarkeit der angebotenen Versicherungen. Ein Dickicht, durch das sich der private Anlagenbetreiber ohne Beratung nur schwer kämpfen kann. Die Verbraucherschutzzentralen in Deutschland bieten mit ihren kostenlosen Energieberatungen zwar neutrale und kompetente Hilfe zum Thema Einsatz erneuerbarer Energien an, die Beratung zu Spezialversicherungen für Solaranlagen wird dabei bisher allerdings ausgeklammert. Ähnliches ist von Seiten der Versichertenorganisation Bund der Versicherten in Berlin zu hören. Spezielle Verbraucherinformationen zur Versicherung von Photovoltaikanlagen sind Mangelware.

Trotzdem raten Experten wie Michael Wortberg von der Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz, „den Versicherungsschutz nicht außer Acht zu lassen und seinen Versicherer zu kontaktieren oder einen unabhängigen Versicherungsmakler aufzusuchen“. Denn der Versi cherungsschutz aus der Privathaftpflichtpolice und Wohngebäudeversicherung reicht nicht in jedem Fall aus.

Solarfachbetriebe oft gebunden

Bei der Beratung zum Thema Versicherungsschutz vertraut Gaby Künne ganz auf den Rat ihres Solarteurs Maik Borchert. Borchert, ein guter Bekannter der Familie, agiert wie ein unabhängiger Makler, da er bei seinem Arbeitgeber, der mittelständischen RWS GmbH in Wiesbaden, nicht per Rahmenvertrag an ein bestimmtes Versicherungsprodukt gebunden ist, wie bei einigen Solarfachbetrieben in Deutschland üblich. „Manche Modulhersteller und Installateure verkaufen gleich einen Versicherungsschutz für zwei Jahre mit. Davon halten wir nichts, der Kunde kann dann später nicht wechseln, da viele Versicherer keine gebrauchten Anlagen neu aufnehmen“, kritisiert Borchert diesen für ihn sinnlosen Service. Lieblingspartner der Branche ist dabei meist die Mannheimer Versicherung, einer der ersten Versicherer, die vor zehn Jahren ein spezielles Solarversicherungsprodukt auf den Markt gebracht haben.

An einen separaten Versicherungsschutz für die Solaranlage hatte Gaby Künne zunächst gar nicht gedacht, sie ging davon aus, der Einschluss in die Wohngebäude-Police sei ausreichend. Und tatsächlich bieten viele Wohngebäudeversicherer inzwischen an, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade bis zu einer gewissen Größe gegen Prämienaufschlag mitzuversichern. Die Hauptursache für Schäden an Photovoltaikanlagen laut Schadensstatistiken – der Überspannungsschaden infolge eines Blitzschlags – ist in manchen Policen jedenfalls mitversichert. „Für kleinere Anlagen bis drei Kilowatt kann ein Einschluss in die Wohngebäudeversicherung durchaus genügen“, räumt auch Photovoltaik-Versicherungsmakler Liesenberg ein.

Allerdings ist in der Wohngebäudeversicherung die Solaranlage im Großen und Ganzen nur gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert. Liesenberg weist darauf hin, dass bei Gebäudeversicherern zum Beispiel ein Versicherungsschutz für Sturm erst ab Windstärke acht beginne. Fällt dann bei einem „lauen Lüftchen die Anlage vom Dach, ist sie nicht versichert“. Auch die sich häufenden Schäden durch Marder, die nicht nur gerne am Auto Kabel und Schläuche durchkauen, sondern auch Gefallen an den elektrischen Verbindungen der Solaranlage unterm Dach finden, sind in der Gebäude-Police nicht mit eingeschlossen. Ein weiterer Nachteil ist die fehlende Absicherung gegen Ertragsausfälle und gegen häufig auftretende Gefahren wie Schäden durch Schneedruck an den Modulen, mutwillige Beschädigungen und Diebstahl. Gerade der Moduldiebstahl habe aber laut Bericht der Projektgruppe Erneuerbare Energien des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) „aufgrund des in 2004 entstandenen Lieferengpasses bei PV-Modulen dramatisch zugenommen“.

Montageversicherung versus Betriebs-Haftpflicht des Installateurs

Zahlreiche Versicherer bieten einen separaten Schutz für die Dauer der Montage bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen an. Allerdings meist gekoppelt an den späteren Abschluss einer Photovoltaik-Versicherung. Seitens der versicherten Gefahren entspricht der Schutz der Allgefahrendeckung der Elektronikversicherung. So sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden und Verluste von versicherten Sachen, zum Beispiel durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl versichert. Rutscht während der Bauphase eine Modulreihe ab und wird beschädigt oder stehlen Diebe zum Einbau zwischengelagerte Anlagenteile aus einem verschlossenen Gebäude, so ersetzt die Montageversicherung die Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Die Entschädigung ist auf den Zeitwert und einen bestimmten Zeitraum von in der Regel drei Monaten begrenzt, eine Nachhaftung gibt es meist nicht. Ist der Probebetrieb beendet, erlischt der Versicherungsschutz. Außerdem gelten hohe Selbstbehalte beim Schutz vor Langfingern: Wird ein Modul oder Wechselrichter gestohlen, muss der Versicherte für 25 Prozent der Kosten, mindestens in Höhe des vereinbarten Schadenselbst-behalts selbst aufkommen. Einige Makler und die Condor Plusdeckung bieten eine Begrenzung des Selbstbehalts bei Diebstahl auf zehn Prozent an.

Doch benötigt derjenige, der eine Anlage bauen lässt, eine solche Versicherung überhaupt? Haftet nicht der Installateur für alle Schäden während der Errichtung? Grundsätzlich ja. Der Installateur haftet zwar aus dem Gewährleistungs-, Werk- und Dienstvertragsrecht für Schäden an der Anlage, die er verursacht. Dies schließt allerdings keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt wie Sturm, Blitzschlag etc. oder durch Diebe mit ein. Trotzdem raten Experten wie Manfred Schäfer vom GDV, genau zu prüfen, ob sich eine Montageversicherung lohnt, da vom „Grundverständnis her diese Versicherung vom Installateur meist sowieso abgeschlossen wird“. Ein doppelter Versicherungsschutz ist unnötig. Wer also eine PV-Anlage über einen Installationsbetrieb plant, sollte dort nachfragen, ob eine Montageversicherung vorhanden ist. Die reine Betriebs-Haftpflichtversicherung des Solarteurs reicht als Absicherung nicht aus, da sie nicht für Schäden aufkommt, für die der Handwerker in seinem Beruf als unternehmerisches Risiko haftet. Gemeint ist damit der so genannte „Pfusch am Bau“, also Mangelansprüche aus fehlerhafter Arbeit.

Da der PV-Anlagenbau das unternehmerische Risiko des Solarteurs ist, sind vom Handwerker verursachte Schäden an der Anlage nicht versichert. Fällt zum Beispiel ein Modul bei der Installation auf ein geparktes Auto, zahlt die Haftpflichtversicherung des Installateurs nur den Schaden am Auto, nicht am Modul. Sinnvoll ist die Montageversicherung für den Heimwerker, der seine Anlage zum Teil oder komplett in Eigenregie baut. Aber Achtung: Hier gelten für einzelne Risiken wie Diebstahl bei manchen Versicherungen im Schadensfall noch höhere Selbstbehalte. Derzeit ist eine Montageversicherung für eine Drei-Kilowatt-Anlage schon für eine Prämie von einmalig 50 Euro zu bekommen.