Stiftung Warentest prüft Versicherungen für private Photovoltaik-Anlagen

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In Deutschland gibt es nach Schätzungen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) mittlerweile fast eine Million Photovoltaik-Anlagen in Privathaushalten. Für diese gibt es keine Versicherungspflicht, dennoch ist ein solcher Schutz durchaus empfehlenswert.Die Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Ausgabe 42 Photovoltaik-Versicherungen getestet. Dabei habe sich gezeigt, dass vielfach nicht alle Mindestanforderungen für den Versicherungsschutz erfüllt werden. Allerdings gebe es auch gute Verträge schon für weniger als 100 Euro im Jahr, so die Tester.

Zwei unterschiedliche Varianten sind untersucht worden: Ein Versicherungsschutz als Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung oder über einen separaten Vertrag bei einem anderen Anbieter. Die Stiftung Warentest hat zudem Standards formuliert, die die Policen erfüllen sollten. Die Versicherung sollte greifen bei Schadensfällen durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Sturm, Hagel, Elementargefahren wie Schneedruck oder Lawinen, Wasser, Frost Diebstahl, Bedienungsfehlern, Kurzschluss Tierbiss bis mindestens 1000 Euro, grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2500 Euro und Ertragsausfall. Eine allerdings noch aus 2012 stammende Statistik zeigt dabei, dass die Versicherer vor allem wegen Schäden durch Feuer, Sturm und Überspannung tief in die Schatulle greifen mussten.

Die Auswertung der Stiftung Warentest ergab, dass bei 13 Photovoltaik-Versicherungen, die als Zusatz zu einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden können, gerade einmal sieben die Anforderungen für den Mindestschutz erfüllten. Bei weiteren neun Tarifen gehörte die dazugehörige Wohngebäudeversicherung nur zu den eingeschränkt empfehlenswerten Angeboten oder sei nicht getestet worden. Der Preisaufschlag bei den getesteten Varianten haben zwischen 28 und 132 Euro im Jahr gelegen.

Bei den Zusatzverträgen habe sich gezeigt, dass sie häufig einen Mindestbeitrag erforderten und teilweise deutlich teurer seien. Die Tarife lägen zwischen 60 und 250 Euro jährlich. Zudem hätten sie den Nachteil, dass die meisten Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit der Kunden die Leistung kürzen könnten. Ähnlich sei dies auch bei Zusätzen zu bestehenden Wohngebäudenversicherungen vorgesehen. Allerdings nicht bei jenen, die den Photovoltaik-Mindestschutz erfüllten. Diese verzichten nach Angaben der Tester auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Ein weiterer Vorteil dieser Variante sei auch, dass man sich im Schadensfall nur mit einem Versicherer auseinandersetzen müsse. Insgesamt haben die Tester gegenüber der Untersuchung im Mai 2016 auch erhebliche Preiserhöhungen festgestellt.

Stiftung Warentest weist zudem daraufhin, dass sich Besitzer von Photovoltaik-Anlagen um die Versicherungen kümmern müssten. In vielen Wohngebäudetarifen seien die Photovoltaik-Anlagen ausdrücklich ausgeschlossen. Es gebe aber auch Verträge, die kleine Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung mitversicherten. Allerdings beziehe sich der Schutz dann nur auf die Risiken, die in der Gebäudepolice enthalten seien. Oftmals fehlten hier Marderschäden, Diebstahl oder Kurzschluss. Zudem sollten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen auch über eine Haftpflichtversicherung verfügen – immerhin könnte der Brand auch aufs Nachbarhaus übergreifen oder herabfallende Module jemanden schädigen, heißt es im Beitrag von Stiftung Warentest. (Sandra Enkhardt)

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