Staatsanwaltschaft Wiesbaden will nicht wegen Kochs Gewaltaufruf ermitteln

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Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bilfinger-Vorstandschef und ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch abgelehnt. Ein Anlagenbetreiber aus Süddeutschland hat Strafanzeige wegen des Vorwurfs der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gegen Koch gestellt. Vorausgegangen waren Äußerungen von Koch, der Anfang November beim 13. Dialog der Nassauischen Sparkasse in Wiesbaden dazu aufgerufen hatte, den Bau von neuen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland damit zu stoppen, dass „man Steine drauf wirft“.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden, die den Fall von der Staatsanwaltschaft Stuttgart weitergeleitet bekam, erklärte nun in einem Schreiben an den Anzeigeerstatter, das pv magazine vorliegt, dass „die Äußerung jedoch strafrechtlich nicht relevant“ sei. „Die Äußerung des Beschuldigten ist jedoch ersichtlich politischer Natur und entsprechend plakativ“, so die Begründung. Zudem habe auch die „Allgemeine Zeitung“, die den Aufruf von Koch kurz nach der Veranstaltung öffentlich machte bereits darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Gewaltaufruf gehandelt habe. Ähnlich hatte der Konzern Bilfinger auch die Worte seines Vorstandschefs auf Anfrage von pv magazine zu relativieren versucht. „Koch hatte die Absicht, mit aller Deutlichkeit auf die Problematik einer in den nächsten zwanzig Jahren nicht mehr korrigierbaren Subvention hinzuweisen, die den Stromverbraucher kaum abschätzbare Milliardensummen kosten kann. Ein Aufruf zur Gewalt war damit, wie jedem Zuhörer im Saal klar war, in keiner Weise verbunden“, erklärte ein Bilfinger-Sprecher im Dezember auf Anfrage pv magazine.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden scheint die Sichtweise Kochs zu teilen. „Es handelt sich nicht einmal um eine Befürwortung des Zerstörens von Solaranlagen, sondern schlicht um eine Meinungsäußerung, mit der der Beschuldigte zum Ausdruck bringen will, dass gegenwärtig von den verantwortlichen Politikern keine zureichenden Unternehmungen getroffen werden, die überzogene und nicht mehr zeitgemäße Subventionierung des Solarstroms zugunsten des Verbrauchers und zu Lasten des Subventionierten herunterzufahren“, heißt es in dem Schreiben. Er handele sich nicht um einen „ernsthaften Aufruf zur Sachbeschädigung“, da es „absurd ist, dem Problem mit der Zerstörung einzelner Photovoltaik-Anlagen beikommen zu wollen, zumal der einzelne potenzielle Täter im Einzelfall sofort zum Scheitern verurteilt wäre, was auf der Hand liegt, wenn man sich vorstellt, was er bewerkstelligen müsste, um mit einem Stein auch nur eine Anlage nachhaltig zu beschädigen“, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Zudem sei es nicht vorstellbar, dass Koch mit dieser Äußerung wirklich jemanden dazu anstifte, Steine auf Photovoltaik-Anlagen zu werfen.

Der Anlagenbetreiber aus Süddeutschland kann die Begründung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden hingegen nicht nachvollziehen. Er begründete seine Anzeige auch damit, dass sich hochstehende Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit nicht zu solchen Aussagen verleiten lassen dürften. Die Begründung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden geht daher auch massiv gegen sein Rechtsempfinden. Er will nun auf jeden Fall Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main einlegen. (Sandra Enkhardt)

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