„Der neue EU-Rechtsrahmen für Batterien wird dazu beitragen, die Batterieindustrie in Europa zu stärken, Kreisläufe zu schließen und den europäischen Green Deal zum Erfolg zu führen. Allerdings sollten bei der neuen Regulierung von Batterien alle Batterietechnologien gleich behandelt werden und bei den Batterieanwendungen spezifische Eigenschaften berücksichtigt werden“, so Christian Eckert, ZVEI-Fachverbandsgeschäftsführer Batterien und Leiter der Abteilung Umweltschutzpolitik, anlässlich der geplanten Veröffentlichung der überarbeiteten EU-Batterierichtlinie.
Die EU-Kommission hat mit dem Green Deal den Grundstein gelegt für eine starke europäische Klimaschutzpolitik, die der ZVEI ausdrücklich befürwortet. Die regulatorischen Anforderungen, die unter anderem auf die Batterieindustrie zukommen, sind richtig und notwendig. „Gerade weil der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und Klimaneutralität so bedeutsam ist und Batterien, die etwa grünen Strom speichern können und für die Elektromobilität eingesetzt werden, mitunter im Fokus stehen, sollte die Regulierung zukunftssicher gestaltet sein“, erklärte Eckert. Es sei jetzt wichtig, dass die EU-Kommission einen verlässlichen Rahmen setze, der genug Spielraum für künftige Innovationen und eine Vielfalt an Batterietechnologien zulasse. Wichtig ist laut Eckert die gesamthafte Betrachtung: „Batterien auf Basis von Lithium- oder Bleitechnologie, wiederaufladbar oder nicht, haben ihre Stärken für die Lösung spezifischer Aufgaben. So versorgen etwa die in der Kritik stehenden nicht wiederaufladbaren Batterien dezentrale Rauchmelder und Sensoren für die Industrie 4.0 zuverlässig mit Energie.“
Anforderungen an Geräte, die batteriebetrieben sind, sollte die EU-Batterierichtlinie nur allgemein beschreiben. „Batterieanwendungen sind heute so vielfältig, dass zum Beispiel das Entnehmen und Ersetzen von Batterien oder Fragen der Sicherheit und der Produktperformance nach Ansicht des ZVEI spezifisch für das jeweilige Produkt formuliert werden sollten. Wir schlagen hierfür produktspezifische Regeln unter der Ecodesign-Verordnung vor“, so Eckert.





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