Zum Wohl der Verbraucher: In diesen 3 Punkten muss der §14a EnWG optimiert werden

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Im aktuellen Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zur Ausgestaltung des §14a EnWG zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen werden Verbrauchern unnötige Belastungen zugemutet, findet Dirk Kaisers, Segment Leader Distributed Energy bei Eaton. Er fordert Anpassungen, die das Marktprinzip stärken, Verbrauchern zugutekommen und willkürliche Eingriffe erschweren.

  1. Gefährdungs-/Störungssituationgenau definieren

In der aktuellen Fassung ist nur geregelt, dass Netzbetreiber im Fall einer Gefährdung oder Störung eingreifen dürfen und nur so lange, bis diese Gefährdung behoben ist. Eine weitere Präzisierung dieser Begriffe oder gar konkrete Schwellenwerte fehlen im Vorschlag. Das eröffnet den Netzbetreibern weiten Spielraum bei der Auslegung und schafft die Gefahr für einen übermäßigen und zweckentfremdeten Gebrauch der Steuerungsinstrumente. Stattdessen sollten diese eine reine Notfallmaßnahme bleiben. Diese Form der Steuerung ist außerdem reaktiver Natur. Der Eingriff erfolgt nach der Feststellung von Problemen. Durch angewandtes Steuern, bevor es zu Spitzen kommt, könnten solche Noteingriffe hingegen vermieden werden.

Zu große Eingriffsfreiheiten für die Netzbetreiber könnten im schlimmsten Fall sogar dazu führen, den Netzausbau zu verlangsamen, da der Anreiz vorliegt, anhaltend Lasten vom Netz zu nehmen, statt den Ausbau von adäquater Infrastruktur zu forcieren.

  1. Umfang der Leistungsreduktion konkretisieren

In der Definition der Steuerungsberechtigung durch die Verteilernetzbetreiber fehlt ein Rahmen für das Ausmaß der Leistungsreduktion, die dadurch beim Verbraucher vorgenommen werden kann. Der Gesetzgeber sollte hier transparentere Vorgaben machen, bis zu welchem Grad die Steuerungsberechtigung greifen darf. Denn mit Heizung in Form von Wärmepumpen und Mobilität in Form von Elektrofahrzeugen sind hier elementare Bedürfnisse des Alltags von diesen Eingriffen betroffen. Es sollte nicht dem Gutdünken der Netzbetreiber überlassen werden, ob, wann und wie lange im Zweifelsfall Heizungsanlagen vom Netz genommen werden dürfen.

  1. Marktpreise statt Pauschalen

Als Kompensation für die externen Eingriffe ist aktuell eine pauschale Reduktion der Netzentgelte vorgesehen. Solange es keine klare Definition über erlaubte Dauer und Häufigkeit der Eingriffe gibt, könnte dieser Deal allerdings zu Lasten der Verbraucher ausfallen. Außerdem bedeutet die Pauschale eine Diskriminierung von Haushalten, die über mehrere steuerbare Verbraucheinrichtungen verfügen. Mit der Einführung eines dynamischen Energiepreises würden sie stattdessen in eine aktive Situation versetzt und könnten selbstständig am Energiemarkt agieren. Letztlich sollte es das Ziel sein, die Spitzenlastglättung durch ein marktdienliches Verbraucherverhalten zu unterstützen. Dafür eignen sich variable Netzentgelte und Strompreise wesentlich besser als die pauschale Reduktion.

Anders als die steuernden Eingriffe würden marktbasierte Tarife einen wirklichen Investitionsanreiz für Verbraucher schaffen. Durch die Bereitstellung von Flexibilität – sei es durch Heimspeicher oder bidirektionales Laden – können sie bei diesem Ansatz durch die Ausnutzung der Differenz zwischen Hoch- und Niedrigpreisphasen Einnahmen erzielen. Wie viel Flexibilität sie wann zur Verfügung stellen wollen, bleibt aber ihre alleinige Entscheidung.

Fazit: Weniger Peitsche, mehr Zuckerbrot

Ohne Frage, die Bereitstellung von mehr nachfrageseitiger Flexibilität ist für die Energiewende entscheidend. Doch der Ansatz, den die aktuellen Vorschläge zum §14a beschreiben, geht in die falsche Richtung. Viel besser als Eingriffe in die Freiheit der Verbraucher wären marktliche Anreize, durch die Haushalte und Unternehmen ermutigt werden, in flexible Technologien zu investieren. Bei der vorgelegten Ausgestaltung droht stattdessen ein doppelter Investitionsstau: Einerseits weil Verbraucher vermutlich Bedenken bei „zwangsregulierten“ Geräten haben werden und andererseits weil der Infrastrukturausbau für Verteilernetzbetreiber weniger dringend wäre – stattdessen könnten sie im Bedarfsfall ohne größere Konsequenzen Lasten herunterregulieren.