Waghäusel. Wenn es nach der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg geht, steht sie unmittelbar bevor: die Solaroffensive. Im Koalitionsvertrag haben Bündnis 90/Die Grünen und CDU vereinbart, die Potenziale von Photovoltaik künftig besser nutzen zu wollen. Ein für Projektierer und Energiedienstleister WIRSOL ganz wesentlicher Punkt, den die Koalitionsvereinbarung vorsieht: die Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom-Modellen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir wollen die bestehende Benachteiligung von Mietern gegenüber Eigentümern bei der Nutzung von Strom vom eigenen Dach beseitigen. Dazu werden wir ein Programm entwickeln, das die Kosten der hierfür erforderlichen zusätzlichen Zähler- und Netztechnik in Mietshäusern fördert.“ WIRSOL befürwortet und unterstützt diesen Vorstoß.
„Wir werten es als positives Zeichen der Politik, dass dieses Bestreben gefördert wird. Die Selbstversorgung mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage bringt Unabhängigkeit von herkömmlicher Energieversorgung und von kontinuierlich steigenden Strompreisen“, erläutert WIRSOL Geschäftsführer Dr. Peter Vest. Die Einsparungen gegenüber lokaler Grundversorgung betrügen bis zu zehn Prozent. Konkret wollen sich die Parteien dafür einsetzen, dass die Photovoltaik-Mieterstrom-Modelle zumindest wieder teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden.
WIRSOL Mieterstrom auch ohne Grünstromprivileg rentabel
Im Zuge der EEG-Reform 2014 hatte die Bundesregierung diese Befreiung – das solare Grünstromprivileg – gestrichen. Die Folge: Wenn Mieter mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgt werden, fällt seitdem die komplette EEG-Umlage von zurzeit 6,354 Cent pro Kilowattstunde an. Und das, obwohl der Solarstrom gar nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird. Vor der Reform konnten Energieversorger für Solarstrom, den sie an ihre Kunden verkaufen, bei der EEG-Umlage einen Rabatt in Höhe von zwei Cent pro Kilowattstunde in Anspruch nehmen. Voraussetzung für diesen Nachlass war, dass Erzeugung und Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander geschehen.
„Ohne EEG-Umlage hätten wir sechs Cent zusätzlich zur Verfügung. Das würde Mieterstrom zu einem sehr attraktiven Modell für Bauträger, Immobiliengesellschaften und Mieter machen sowie den Markt weiter antreiben“, erläutert WIRSOL Vertriebsleiter Johannes Groß. Weiterhin ergänzt er, dass das Grünstromprivileg zwar ein stärkerer Anreiz gewesen sei, sich für Mieterstrom zu entscheiden. Doch Photovoltaik-Mieterstrom-Modelle auch ohne rentabel seien. Überhaupt sei es nicht nur der niedrige Preis, der Mieter vom WIRSOL Mieterstrom überzeuge. „Wir bieten zusätzlich eine Energieberatung oder Startersets für die Umstellung auf LED-Beleuchtung an und motivieren so die Mieter.“
Beim WIRSOL Mieterstrom erhalten die Mieter einen speziellen Tarif, der sich aus dem Anteil des Solarstroms und dem Netzstrom zusammensetzt. „Dieser Tarif liegt in der Regel unter den Preisen des örtlichen Versorgers“, weiß Johannes Groß. „Je nach Netzgebiet können die Mieter damit zwischen fünf und acht Prozent Stromkosten pro Jahr sparen.“ Die Höhe hängt dabei von den Netzgebühren und anderen Faktoren ab.
Über WIRSOL:
WIRSOL ist die Marke der WIRCON Gruppe. Im Dezember 2013 mit der Motivation gegründet, Erneuerbare-Energien-Projekte mit einem Schwerpunkt auf dem deutschen Markt zu entwickeln, liegt der Fokus der WIRCON Gruppe auf Wind- und Photovoltaik-Großprojekten, Photovoltaik-Kleindachanlagen für Privatkunden, Photovoltaik-Großdachanlagen für vorwiegend gewerbliche Kunden sowie auf der nachhaltigen Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Mit Dietmar Hopp als einem starken, langfristig orientierten Gesellschafter im Hintergrund, stellt sich die Unternehmensgruppe den zukünftigen Herausforderungen der dezentralen Energieerzeugung, -speicherung, des -managements, -bezugs und der Direktvermarktung von Energie.





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.