Gegründet wurde die Allianz BIPV am 28.04.2016 von 18 Mitgliedern als Verein. Zu den Mitgliedern der Allianz BIPV zählen namhafte Unternehmen, Einrichtungen und Fachleute aus der Bauwirtschaft, der Elektrotechnik und der Energiewirtschaft. Neben Herstellern von Anlagenkomponenten, Architekten und Planer engagieren sich Forschungseinrichtungen, technische Prüfer und Berater in der Allianz BIPV.
Die Allianz BIPV hat sich zum Ziel gesetzt, die Verbreitung Bauwerkintegrierter Photovoltaik zu fördern und bestehende Hemmnisse für deren Einsatz zu beseitigen. Bauwerkintegrierte Photovoltaik soll zum selbstverständlichen Bestandteil von Bauwerken werden.
Bauwerkintegrierte Photovoltaik zeichnet sich dadurch aus, dass sie integraler Bestandteil der Gebäudehülle ist. Die Stromerzeugung mittels Photovoltaik fügt sich also gestalterisch und baulich in die Fassade oder Dachfläche ein. Durch diese Verschmelzung von Gebäude und PV-Anlage werden neue Potentiale für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erschlossen, Gebäude wandeln sich vom Energieverbraucher zum Energieerzeuger. Bauwerkintegrierte Photovoltaik trägt darüber hinaus dazu bei, die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien weiter zu erhöhen, da sie auch gestalterisch einen Mehrwert für das Gebäude liefert.
In der Umsetzung ist die Bauwerkintegrierte Photovoltaik jedoch anspruchsvoll und mit einer Vielzahl neuer Rechtsfragen verbunden. Die wesentlichen Komponenten der Bauwerkintegrierten Photovoltaik sind gleichermaßen „Bauelement“ und „Stromerzeugungsanlage“. Sie müssen somit sowohl den bautechnischen als auch den elektrotechnischen Anforderungen genügen. Auf der Schnittstelle zwischen Bauwirtschaft und Energiewirtschaft bedarf es zudem neuer Kooperationsformen und Abstimmungsprozesse, damit die unterschiedlichen Akteure zusammenwirken können.
Dabei werden in den nächsten Jahren insbesondere die Gebäude der öffentlichen Hand eine Vorreiterrolle für den Einsatz Bauwerkintegrierter Photovoltaik einnehmen. Denn die europäische Gebäuderichtlinie sieht vor, dass Behörden bereits ab 2019 Neubauten nur noch als Niedrigstenergiegebäude errichten, ab 2020 gilt dies für alle Neubauten. Bauwerkintegrierte Photovoltaik kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, diese energetischen Anforderungen an die Gebäude zu erfüllen.





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.