Die Bundesnetzagentur hat heute die aktuellen Zahlen des Verbraucherservice Energie veröffentlicht. 2025 erreichten den Verbraucherservice Energie rund 57.000 Anfragen und Beschwerden. Damit war das Interesse auf einem nahezu ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr mit knapp 59.000 Eingängen.
„Der Stromliefervertrag ist elementar für die Menschen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fragen zu ihrer Energiebelieferung haben, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Große Themenvielfalt
Der größere Anteil der Anfragen betraf die Stromversorgung, ein geringerer Anteil den Gasbereich. Das wichtigste Thema waren die Energielieferverträge. So erkundigten sich die Kundinnen und Kunden zum Beispiel nach ihrer Abrechnung und der Preiszusammensetzung. Ebenfalls interessierte sie die Frist, innerhalb derer die Lieferanten die Abrechnung nach Vertragsbeendigung erstellen müssen. Viele Anfragen erhielt der Verbraucherservice auch zum Kündigungsrecht bei Lieferverträgen.
Wie im Jahr 2024 haben sich 2025 viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit Fragen zu den Regelungen zum Anschluss einer Wärmepumpe an den Verbraucherservice Energie gewandt. Auch das Interesse an einem Umstieg von Gasversorgung auf alternative Energieträger ist nach wie vor groß. Die aktuellen Zahlen sind im Datenportal unter folgendem Link abrufbar: Bundesnetzagentur – Verbraucherschutz – Anfragen beim Verbraucherservice Energie Stand: 16.01.2026.
Nationale Kontaktstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher
Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur ist eine Kontaktstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese erhalten Informationen zu ihren Rechten im Energiebereich, den geltenden Rechtsvorschriften und einem effektiven Vorgehen bei einer Auseinandersetzung mit einem Gas- oder Stromversorger Bundesnetzagentur – Handlungsoptionen bei Verstößen im Energiesektor.
Die Informationen aus dem Verbraucherservice Energie werden darüber hinaus genutzt, um Missstände zu identifizieren. Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen systematisch gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Informationen zu verschiedenen Themen rund um die Energiebelieferung veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf der Website www.bundesnetzagentur.de/energieverbraucher.





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