Die VARTA AG gibt den Wechsel des Börsensegments der VARTA AG vom Prime Standard in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt. Der Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 12. Mai 2025 durch die Frankfurter Wertpapierbörse mit Zustimmung der VARTA AG. Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung zum Prime Standard wird von Amts wegen die Aufnahme des Handels der VARTA AG-Aktien im General Standard des regulierten Marktes erfolgen. Die Zulassung der VARTA AG-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt insofern durch den Widerruf unberührt. Durch den Segmentwechsel und den damit verbundenen Wegfall der erweiterten Zulassungsfolgeplichten sollen Kosteneinsparungen realisiert werden.





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