Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 14. April 2025 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung eröffnet. Es geht dabei insbesondere um die Zwischenziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz bis 2030, die Einführung eines Winterstrombonus für grosse Photovoltaikanlagen und die Einführung einer Förderobergrenze für Solarexpress-Anlagen. Die Vernehmlassung endet am 21. Juli 2025. Die revidierten Verordnungen sollen per 1. Januar 2026 in Kraft treten.





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