Köln, 31. Mai 2019. Energieaudits sind seit 2015 für große Unternehmen verpflichtend. Als groß wird ein Unternehmen bezeichnet, wenn es mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt sowie entweder einen Umsatzerlös von 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro und mehr erreicht. Alle vier Jahre, so ist es im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgelegt, müssen die Audits wiederholt werden. Das bedeutet, dass viele Energieaudits 2019 und 2020 fällig werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Anfang Februar 2019 einen neuen Leitfaden für diese Prüfungen herausgegeben. „Aus den neuen Vorgaben des BAFA ergeben sich Änderungen bei der Durchführung der Audits“, sagt Ramona Schalek, Senior Project Managerin für Energieaudits bei TÜV Rheinland.
Energie sparen nach Plan
„Die Richtlinien sind detaillierter als die bisherigen Vorgaben und reduzieren den Interpretationsspielraum“, betont die Expertin. Das BAFA erhöhe damit die Qualitätsanforderungen an die Durchführung der Energieaudits – sowohl gegenüber den betroffenen Unternehmen als auch gegenüber den Energieauditoren. Erfahrungen aus fast 300 Energieaudits von TÜV Rheinland zeigen: „Je besser der Kunde vorbereitet ist, die erforderlichen Daten auch zwischen den Energieaudits erfasst und je ernster er das Audit nimmt, desto einfacher und effizienter können wir die Anforderungen abarbeiten“, weiß Ramona Schalek. Mit dem Bericht erhalten die Kunden einen Maßnahmenplan inklusive ein auf Wirtschaftlichkeit berechnetes Umsetzungsprogramm, um im Unternehmen Energie einzusparen. „Besonders energieintensive Unternehmen wie Krankenhäuser oder IT-Dienstleister mit vielen Rechenzentren haben großes Interesse an der sukzessiven Realisierung der empfohlenen Energieeinsparmaßnahmen“, berichtet Schalek.
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