Mit der vom Bundeskabinett gebilligten Änderung der Grundversorgungsverordnung (GVV) für Strom- und Gaskunden sollen Verbraucher besser über Preisbestandteile informiert werden. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) unterstützt grundsätzlich das Ziel, mehr Transparenz für Energiekunden zu schaffen. Das Vorhaben geht aber das Grundproblem der mangelhaften Informationspolitik der Netzbetreiber nicht an und droht so zu scheitern.
„Ein funktionierender Wettbewerb ist auf gut informierte Verbraucher angewiesen“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Der bne und seine Mitgliedsunternehmen setzen sich schon seit Jahren für ein faires und transparentes Geschäftsgebaren ein.“ Mit der „Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung", die das Kabinett am Mittwoch gebilligt hat, sollen Energiekunden noch genauer über Preisbestandteile wie Steuern, EEG-Umlage oder Netznutzungsentgelte informiert werden. „Damit die Lieferanten die Transparenzvorgaben erfüllen können, sind rechtzeitige und verlässliche Informationen der Netzbetreiber in verwertbarer Form die Grundvoraussetzung. Daran hapert es aber massiv“, betont Busch.
Das Problem: Mehr als die Hälfte aller Verteilnetzbetreiber geben zum 15. Oktober nur vorläufige Netzentgelte für das folgende Jahr bekannt und ändern diese dann oft kurzfristig noch einmal. „Die Tarifkalkulation der betroffenen Energielieferanten, die sich auf die Angaben der Netzbetreiber verlassen müssen, ist dann jedes Mal auf den Kopf gestellt“, erklärt Busch. Der bne fordert daher, dass die Netzbetreiber zu einer verbindlichen Bekanntgabe der Netzentgelte zum 15. Oktober eines Jahres verpflichtet werden. Die Bundesregierung muss hierfür das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) anpassen. „Ohne diese Änderungen wird kein Strom- und Gaslieferant die verschärften Transparenzvorgaben einhalten können. Das Vorhaben verpufft schlichtweg“, so der bne-Geschäftsführer.
Bundesweit tätige Energielieferanten müssen aktuell die Entgeltbestandteile von den 1.600 Verteilnetzbetreibern für Gas und Strom und 20.000 Konzessionsgebieten berücksichtigen. Diese Datenflut ist eine große Herausforderung für die Geschäftsprozesse, da die Netzunternehmen die Zahlen in unterschiedlicher Form bereitstellen. „Dieses Kraut und Rüben aus hunderten verschiedenen und überwiegend vorläufigen Preisblättern der Netzbetreiber ist im Zeitalter digitaler Kommunikation kein haltbarer Zustand. Wir brauchen ein bundesweit einheitliches Datenformat“, so Busch. Mit einer Anpassung der Strom- und Gasnetzzugangsverordnung sollten Netzbetreiber aus Sicht des bne verpflichtet werden, Angaben zu Netzentgelten oder Konzessionsabgaben in einem bundesweit einheitlichen Format, einem elektronischen Preisblatt, zum Stichtag 15. Oktober zu übermitteln. „Dies wäre ein wichtiger Schritt für einen effizienteren Wettbewerb auf dem Energiemarkt, von dem die Verbraucher profitieren.“
Ein bne-Positionspapier zur Änderung der Strom- und GasGVV finden Sie unter folgendemLink.
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Pressesprecher
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