Die Bundesrepublik Deutschland hat es sich zum Ziel gesetzt, die Emissionen bis 2030 stark zu reduzieren. Darum wurde 2015 die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, eingeführt. Die THG-Quote ist ein gesetzlich verankertes Klimaschutz-Instrument, mit dem mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor gebracht und gleichzeitig klimaschädliche Treibhausgase reduziert werden sollen.
Unternehmen, die in Deutschland CO2-emittierende Kraftstoffe verkaufen, müssen die beim Verbrennen dieser Kraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen kompensieren. Das gelingt, indem sie zum Beispiel alternative, klimaschonende Kraftstoffe in den Verkehr bringen.
Seit Januar 2022 können Halterinnen und Halter von rein batteriebetriebenen Fahrzeugen ihre CO2-Einsparungen jährlich zertifizieren lassen und an quotenpverpflichtete Unternehmen verkaufen. Sogenannte „Quotenhändler“ erwerben die Ladestrommengen von E-Fahrzeughaltern, bündeln diese und vermarkten sie an quotenverpflichtete Unternehmen.
Stadtwerke Schwäbisch Hall als „Quotenhändler“ nutzen
Seit Mitte Mai 2022 bieten auch die Stadtwerke Schwäbisch Hall die THG-Quotendienstleistung an. Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen können über das Haller Versorgungsunternehmen die pauschale Ladestrommenge für das E-Fahrzeug beim Umweltbundesamt für die Berechnung der THG-Quote registrieren und die damit verbundene CO2 Einsparung zertifizieren lassen. Über eine Handelsplattform wird die THG-Quote schließlich an quotenverpflichtete Unternehmen vermarktet. Das Angebot gilt für E-Fahrzeughalter im Netzgebiet der Stadtwerke Schwäbisch Hall sowie für deren Stromkunden außerhalb ihres Netzgebiets.
Für den jährlichen Aufkauf der THG-Quote zahlt das Schwäbisch Haller Versorgungsunternehmen eine Pauschale.
Für das Jahr 2022 beträgt die Pauschale 300 Euro. Je nach individuellem Steuersatz ergibt sich bei der Auszahlung von 300 Euro Prämie eine Steuerlast, die zu einer Nettoprämie von unter 255 Euro führt.
Alternativ kann die Auszahlung einer festen Pauschale von 255 Euro gewählt werden, die der Prämien-Freigrenze im Rahmen der Einkommensteuererklärung entspricht.
In diesem Fall spenden die Stadtwerke den Differenzbetrag von 45 Euro an die Schwäbisch Haller Bürgerstiftung „Zukunft für junge Menschen“.





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