Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie (t+m) unterstützt das Textilveredelungsunternehmen Drechsel bei der heute eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Hierzu erklärt Präsidentin Ingeborg Neumann:
„Wir halten das EEG auch in der aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden darin ausschließlich über den Strompreis finanziert. Der heutige Strompreis ist deswegen sowohl für den größten Teil der Industrie als auch für die Verbraucher viel zu hoch. Für viele im internationalen Wettbewerb stehende Textilunternehmen sind die Stromkosten in Deutschland ein riesiger Wettbewerbsnachteil.
Die Art der Förderung Erneuerbarer Energien ist in der Sache falsch und ungerecht, da sie ausschließlich über die Belastung des Stromverbrauchs geht. Wir schlagen deswegen eine kombinierte Finanzierung vor, die u. a. über einen Nachhaltigkeitsfonds funktioniert und die Kosten gerechter verteilen kann.“
Erwartungsgemäß wurde die Klage des Unternehmens gegen die Zahlung der EEG-Umlage im Juli vom Bundesgerichtshof in dritter Instanz zurückgewiesen. Dies war die notwendige Voraussetzung für die heute eingereichte Verfassungsbeschwerde. Der BGH hatte die Ablehnung damit begründet, dass es sich bei der EEG-Umlage nicht um eine verfassungswidrige Sonderabgabe handele, da die Einnahmen nicht dem Staat zugute kämen, sondern den Energieunternehmen. Genau dies hält die Textil- und Modebranche aber nicht für stichhaltig: Die EEG-Umlage wirkt genau wie eine Abgabe, denn ihre Höhe wird gesetzlich festgelegt und die Energieversorger müssen diese Umlage letztlich von ihren Kunden erheben, da sie keine andere Möglichkeit haben, diese Kosten anders zu refinanzieren.
Es ist damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde frühestens im Jahr 2015 entscheidet.





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