Berlin, den 19.01.2022: Durch die Insolvenz ihres Stromanbieters oder die vertragswidrige Kündigung des Stromvertrags fallen viele Verbraucher derzeit in die Ersatz- bzw. Grundversorgung. Einige Grundversorger nutzen diese Notsituation aus und verlangen für Neukunden horrende Stromtarife. Das System der Ersatz- und Grundversorgung sollte daher grundsätzlich überarbeitet werden, fordert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) in seinem Statement:
„Der Ärger ist groß und er ist berechtigt: Einerseits kündigen unseriöse Stromanbieter wie Stromio ihren Kunden über Nacht und stehen im Verdacht, die Energie zu hohen Preisen am Strommarkt zu verkaufen. Andererseits fordern einige Grundversorger für Neukunden vollkommen überzogene und marktferne Preise. Beides ist inakzeptabel.
Dennoch: Die aktuellen Verwerfungen dürfen nicht dazu führen, dass Wettbewerb und Markt gleich ganz diskreditiert werden. Wir brauchen Vielfalt und seriösen Wettbewerb. Um es klar zu sagen: Eine widerrechtliche einseitige Kündigung ist kein seriöses Geschäftsgebaren eines Energieversorgers und stellt ganz klar einen Vertragsbruch dar, gegen den sich die Kunden wehren können.
Nun kommt allerdings hinzu, dass einige Grundversorger offensichtlich ihre Monopolstellung als Grundversorger ausnutzen und horrende Sondergrundversorgungstarife für Neukunden verlangen. Wenn für die Kilowattstunde Strom bis zu einem Euro verlangt wird, ist klar, dass gestiegenen Beschaffungskosten nur als Vorwand dienen. Eine Separierung nach Neu- und Bestandskunden innerhalb des Grundversorgertarifs geht gar nicht. Sie wirkt wie ein Strafpreis für Neukunden, die sich unverschuldet durch die Insolvenz ihres Stromanbieters oder die vertragswidrige Kündigung derzeit in einer Notlage befinden. Für die Splittung des Grundversorgungstarifes gibt es schlicht keinen Bedarf. Denn stattdessen könnten Grundversorger, die sich in einer nicht ganz einfachen Situation befinden, weil sie mit den neuen Kunden nicht rechnen konnten, ihren Bestandskunden schlicht einen Sondertarif außerhalb der Grundversorgung anbieten und so sauber zwischen Bestands- und Neukunden trennen.
Das Modell der Grundversorgerstellung muss generell auf den Prüfstand kommen. Denn die wichtige Versicherungsfunktion, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann oder es zu Verzögerungen kommt, hat bereits die daneben bestehende Ersatzversorgung. Bei der überkommenen Grundversorgung stellt sich nach alledem die Frage, ob und wofür es dieses Modell in der bestehenden Form noch braucht. Wir sehen grundlegenden Reformbedarf, der breiter besprochen werden sollte, da sich sozialpolitische mit energiepolitischen Fragen mischen. Hier lohnt sich ein Blick auf bestehende Regelungen im Wärme- und Mietbereich, da Strom in Zukunft im Wärmebereich ohnehin der Hauptenergieträger sein wird.“





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