Waghäusel. Die Besitzer von kleineren Photovoltaikanlagen mit mehr als 100 Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung müssen ihren nicht verbrauchten Strom künftig selbst vermarkten. Eine einfache und wirtschaftliche Möglichkeit dazu bietet WIRSOL. Mit seinen Angeboten zur Direktvermarktung und zum Mieterstrom macht der Projektierer für Photovoltaikanlagen einen weiteren Schritt zum Energiedienstleister mit umfassendem Dienstleistungsangebot.
Bisher gab es die Pflicht zur Direktvermarktung nur für Anlagen über 500 Kilowatt-Peak. Jetzt gilt: Geht eine kleinere Anlage nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb, greift für diese ebenfalls die verpflichtende Direktvermarktung. Neu installierte Anlagen, die dann nicht in die Direktvermarktung gehen, fallen automatisch in die Ausfallvergütung, die nur noch 80 Prozent des Direktvermarktungserlöses beträgt.
"Mit dem unkomplizierten Einstieg in die Direktvermarktung können künftig auch kleinere Anlagenbetreiber direkt von den wirtschaftlichen Vorteilen profitieren", erläutert Peter Vest, Geschäftsführer von WIRSOL, einen Vorteil der Dienstleistung seines Unternehmens.
Anlagen zwischen 100 und 500 Kilowatt-Peak bringt WIRSOL künftig für seine Kunden in die Direktvermarktung. Bei einem Eigenverbrauch von 20 Prozent liegt der Gewinn hier bei rund 15 Prozent im Gegensatz zur Ausfallvergütung. Dies entspricht beispielsweise bei einer Anlage mit einer Leistung von 200 Kilowatt-Peak und einer Stromproduktion von 190.000 Kilowattstunden auf zwanzig Jahre gerechnet einem Betrag von über 62.000 Euro.
"Derzeit gibt es nach unserer Kenntnis kein vergleichbares Produkt auf dem Markt, das die verpflichtende Direktvermarktung unter vier Euro je Megawattstunde in allen Eigenverbrauchsprofilen anbietet", erklärt Johannes Groß, Vertriebsleiter bei WIRSOL.
Die abschließende Anmeldung und die weitere Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernimmt WIRSOL exklusiv für Kunden, die eine Anlage mit dem Unternehmen bauen. Dazu gehören die Initiierung der Direktvermarktung und damit des vollen Vergütungsanspruchs ab der ersten eingespeisten Kilowattstunde und die Nachweisführung der Fernsteuerbarkeit unter Wahrung der entsprechenden Fristen. Gleichzeitig unterstützt WIRSOL bei der Einhaltung der Termine sowie der Bereitstellung aller benötigten Dokumente und informiert über gesetzliche oder regulatorische Änderungen.





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