Steuern und Konzessionsabgaben auf Solarstrom im Mai 2024 erstmals bundesweit über 100% Prozent

Teilen

Die deutliche Kostensenkung für Solarmodule führt zu immer günstigerem Solarstrom, dessen Großhandelspreis (Monatsmittelwert des Spotmarktpreies im Mai 2024 auf 3,161 Cent/kWh gefallen ist (nach 3,795 Cent im April 2024).

(Quelle: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktpr%C3%A4mie/Marktwert%C3%BCbersicht )

Unverändert blieben jedoch die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh und die Konzessionsabgaben, die nach Gemeindegröße gestaffelt sind und u.a. auf 1,32 Cent/kWh in Gemeinde bis 25.000 Einwohnern und 2,39 Cent/kWh in Städten über 500.000 Einwohner begrenzt sind.

In der Folge ist nun auch in den kleineren Gemeinden die Gesamtlast auf Stromsteuer und Konzessionsabgabe mit 3,37 Cent/kWh höher als der Marktpreis des Stromes von 3,161 Cent/kWh. In den Großstädten beträgt die Belastung 4,44 Cent/kWh bzw. 140%. In Großstädten ab 100.000 Einwohner bzw. mit über 500.000 Einwohnern wurde die 100%-Grenze bereits im April 2024 mit 106% bzw. 117% Belastung gerissen,. Zusätzlich fallen weitere Abgaben und Netzentgelte auf die Stromlieferung an, die jährlich angepasst werden. Der entsprechende Prozentsatz der Belastung gilt auch für anderen Strom, der zeitgleich mit dem Solarstrom ausgeliefert wird; jedoch tragen Kohle- und Gaskraftwerke dann wenig zur Versorgung bei.

Für kontinuierliche Lasten betrug der Marktpreis 6,721 Cent/kWh und die Belastung durch die beiden Abgaben 66%; Windstrom wurde mit rund 80% belastet (Mai 2024, über 500.000 Einwohner, offhore-Wind 79%).

Die Markterlöse für Strom aus den fossilen Energien Erdgas und Kohle werden in der Statistik zur Netztransparenz nicht ausgewiesen. Sie sind näherungsweise in dem Maße höher als der Monatsmittelwert, als die Erlöse für Solar- und Windstrom niedriger sind, gewichtet mit den jeweiligen Anteilen an der Stromversorgung, bzw. etwas höher infolge der vermehrten Lieferung zu verbrauchsstarken Zeiten mit höheren Strompreisen. Nach überschlägiger Berechnung der Windland Energieerzeugungs GmbH beträgt der Markterlös ca. 11 Cent/kWh und die Belastung aus 4,44 Cent/kWh für Stromsteuer und Konzessionsabgaben (in Großstädten über 500.000 Einwohner) somit ca. 40% für Strom aus fossilen Energien.

Die prozentuale Abgabenbelastung auf Windstrom war somit im Mai 2024 rund doppelt so hoch wie die für Strom aus thermischen Großkraftwerken (Erdgas und Kohle), bei Solarstrom war sie rund dreieinhalbfach so hoch (140% gegenüber 40%).

Nicht berücksichtigt ist die Steuerentlastung bei selbst verbrauchtem Solarstrom vom eigenen Dach und der exportierte und insoweit auch nicht in Deutschland besteuerte Anteil der Stromerzeugung.

Joachim Falkenhagen von der Windland Energieerzeugungs GmbH beklagte, dass die hohe Abgabenbelastung Verbraucher daran hindert, Strom aus erneuerbaren Energien vermehrt zu nutzen, und besonders dann, wenn sie günstig sind. Stattdessen verwenden sie auch an Sonnentagen Erdgas zur Warmwassererwärmung. Die durch die Abgabenlast unterdrückte Nachfrage drücke die Preise des Solarstroms zusätzlich und erhöht die Subventionslast zur Förderung der Solaranlagen. Statt den Strom mit vertretbarer Steuerlast im Inland nutzen zu können, wird er zum Teil ans Ausland verschenkt (negative Preise). Falkenhagen forderte die Bundesregierung auf, Stromsteuer und Konzessionsabgaben künftig als Prozentsatz des Einzelhandelspreises des Stroms zu bemessen. Wenigstens müsste den Kommunen entgegen §2 Absatz 1 der Konzessionsabgabenverordnung erlaubt werden, niedrigere Konzessionsabgaben für die Zeiten zu erheben, in denen viel Solar- und Windstrom erzeugt wird und zu niedrigeren Marktpreisen führt.

Berechtigte Kritik von Haseloff an der Energiewende

Falkenhagen begrüßt die Kritik von Ministerpräsident Dr. Haseloff an der Energiewende (vgl. dpa-infocom, dpa:240618-99-436885/2).

Beim neuen Landesentwicklungsplan für Sachsen-Anhalt kann Haseloff seinen Worten Taten folgen lassen, z.B. durch Solarparks in der Nähe von vorhandenen Stromanschlüssen und industriellen Großabnehmern statt entlang von Straßen, wo sie das Landschaftserleben stärker beeinträchtigen. Federführend bei den bislang geplanten Solarblockaden ist das FDP-geführte (Lydia Hüskens) Ministerium für Infrastruktur und Digitales.

Für eine Konzentration von Solarparks an kostengünstigen Standorten muss Sachsen-Anhalt das geplante Solarverbot auf 95% der Fläche jeder Gemeinde kippen. Für eine kostengünstige Wärmeversorgung mit Direktleitungen muss die im Entwurf des Landesentwicklungsplan vorgesehene Bürokratie vor allem für kleinere Solarpark gestrichen werden, Flächen in der Nähe der Großstädte müssen nutzbar werden. [Beispiele siehe unten]

Niedrigere Kosten für die Projektentwicklung und Netzanbindung von Solarparks sind erforderlich, damit Solarstrom dank der günstigen Modulpreise zu Kosten unterhalb des gesunkenen Markwertes – und damit wirtschaftlich – erzeugt werden kann.