Philipp Schröder, CEO und Mitgründer von 1KOMMA5°, kommentiert die aktuellen Entwicklungen:
“Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Pläne deutlich reduziert wurden. Dennoch: 12 GW flexible Kraftwerksleistung sind unverhältnismäßig hoch und, insbesondere mit zusätzlichen Vergütungen im Kapazitätsmarkt, energiepolitisch falsch und teuer. Diese Bedenken haben wir schon im Rahmen unserer EU-Beschwerde deutlich gemacht und sehen uns durch die Reduktion des Ausschreibungsvolumens darin weiter bestätigt.
Zwar gibt es nun augenscheinlich Bemühungen bei der Technologieoffenheit, im Kern ändert sich jedoch nichts: Auch dieses Ausschreibungsdesign ist teuer und wettbewerbsverzerrend – und damit beihilferechtlich unzulässig. Dezentrale Flexibilität und virtuelle Kraftwerke werden im Papier sowohl direkt als auch indirekt über die Erbringungsdauer ausgeschlossen. Im Ergebnis wird es bei einer Subvention von Gas bleiben, was den Strompreis über Umlagen für die Verbraucher erhöht.
Versorgungssicherheit lässt sich auch ohne neue Subventionen gewährleisten. Eine technologieoffene Absicherungspflicht verpflichtet alle Marktakteure, für ihre Leistung eine definierte Verfügbarkeit sicherzustellen – vom großen Kraftwerk bis zum Heimspeicher oder Elektroauto. Sie ist marktwirtschaftlich, sofort umsetzbar, benötigt keine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU und kommt ohne Subventionen, Wettbewerbsverzerrung oder zusätzliche Umlagen aus.”





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