Nürnberg, 10. Dezember 2015 Die Anleihe-Gläubiger der insolventen Solar Millennium AG erhalten bis Ende des Jahres eine erste Quoten-Zahlung in Höhe von rund 10 Prozent. Auf diese Zahlung müssen sie jedoch weit weniger Steuern zahlen als zunächst befürchtet. Dies teilte der Insolvenzverwalter des Unternehmens, Volker Böhm, heute mit.
Zum Hintergrund: Die Quote, die Anleiheinhaber eines insolventen Unternehmens erhalten, setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Zum einen aus der quotalen Rückzahlung der Anleihe selbst, zum anderen aus dem entsprechenden Anteil der vereinbarten Zinsen. Zwar sind nur die Zinsen aus einer Geldanlage steuerpflichtig. Einzelne Finanzbehörden hatten in der Vergangenheit jedoch die Meinung vertreten, dass Quotenzahlungen zunächst auf die Zinsen erfolgen. Die jetzige Quotenzahlung in Höhe von rund 10 % wäre dann in voller Höhe steuerpflichtig. Insolvenzverwalter Böhm ist hingegen der Auffassung, dass die quotale Auszahlung zum überwiegenden Teil sowohl auf die Hauptforderung wie auch auf die Zinsen erfolgt. Dann bliebe der weitaus größte Anteil der Zahlung steuerfrei.
Dieser Bewertung haben die zuständigen Finanzbehörden gestern zugestimmt. Die Zahlung kann nun erfolgen. Böhm hat die Gemeinsamen Vertreter, die als gewählte Vertreter der Anleihegläubiger die Auszahlung veranlassen müssen, entsprechend informiert.
Mit dieser Abschlagzahlung erhalten die Gläubiger der Solar Millennium AG in einem ersten Schritt 25 Millionen Euro. Die restliche Insolvenzquote wird zum Ende des Insolvenzverfahrens ausgeschüttet. „Nach jetzigem Stand werden die Gläubiger weitere Quotenzahlungen erhalten“, sagte Insolvenzverwalter Böhm. „Wie hoch die Quote am Ende des Verfahrens sein wird, steht aber noch nicht fest.“
Pressekontakt:
Christoph Möller
möller pr GmbH
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