Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Alle Menschen, die auf ihrem Balkon ein Solarmodul anbringen wollen, müssen dies unkompliziert tun können. Bisher legt der Gesetzgeber der Energiewende daheim aber Steine in den Weg. Wir fordern die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches, Paragraph 554 Absatz 1, und die Reformierung des Wohneigentumsgesetzes, Paragraph 20. Hier muss klar geregelt sein, dass die Eigenversorgung mit Solarenergie begünstigt wird und nicht aus fadenscheinigen Gründen vom Vermieter oder der Wohneigentumsgemeinschaft untersagt werden kann. Wir fordern alle Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, die Petition zu unterschreiben, damit sich der Bundestag so schnell wie möglich mit diesen Punkten beschäftigen muss.“
Andreas Schmitz, Youtuber und Initiator der Petition: „Aktuell verwehren noch zahlreiche Netzbetreiber interessierten Nutzerinnen und Nutzern von Balkonkraftwerken die Genehmigung, da noch kein moderner Stromzähler installiert ist. Dies ist eine absurde, weil selbstverschuldete, Situation. Wir plädieren daher in unserer Petition dafür, dass das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) so angepasst wird, dass übergangsweise auch rückwärtsdrehende Zähler erlaubt sind. Dies wäre ein echter Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher und würde helfen, den schleppenden ‚Smart Meter Rollout‘ nicht als Flaschenhals und Argument gegen den unkomplizierten Betrieb von Balkonkraftwerken auszuspielen.“
Sebastian Müller, Vorsitzender des Verein BalkonSolar und Mitinitiator der Petition: „Die Regelungen zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks in Deutschland sind bislang geradezu grotesk kompliziert: Neben der Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei der Bundesnetzagentur eine Anmeldung vornehmen. Über eine Änderung der Nationalen Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) wollen wir mit der Petition erreichen, dass eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 800 Watt Nettoleistung eingeführt wird. Die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber würde bis zu dieser Bagatellgrenze also entfallen. Dies ist auch mit europäischem Recht vereinbar. Gleichzeitig fordern wir, dass die Registrierung bei der Bundesnetzagentur über eine Anpassung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) entscheidend vereinfacht wird. Mit diesen beiden Schritten würde der bürokratische Knoten des Anmeldeverfahrens durchschlagen.“
Links:
- Zur Petition: https://ots.de/OtWFHz





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