Die Solar-Fabrik AG hat mit dem früheren Mitglied des Vorstands Burkhard Holder und der Chubb Insurance Company of Europe SE einen Vergleich geschlossen. Aufgrund des Vergleichs ist die Chubb Insurance Company of Europe SE zur Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 1,1 Mio. und Herr Holder zur Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 50.000,00 jeweils an die Solar-Fabrik AG verpflichtet. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Solar-Fabrik AG, die am 2. Juli 2014 stattfinden soll.
Mit Wirksamwerden führt der Vergleich zur Beendigung des zwischen der Solar-Fabrik AG und Herrn Holder vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe anhängigen Rechtsstreits wegen Schadenersatz aus der früheren Organstellung von Herrn Holder. Das Landgericht Freiburg hatte Herrn Holder mit Urteil vom 5. Juni 2012 in der ersten Instanz auf Zahlung von rd. EUR 1,56 Mio. nebst Zinsen verurteilt. Herr Holder hatte gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung eingelegt.





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