Es gibt eine Unterscheidung in private und gewerbliche Neubauten, Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Dachsanierungen und offene Parkplätze. Nicht in jedem Bundesland gilt die gleiche Solar-Pflicht. Weil Solaranlagen an Gebäuden das Baurecht berührt, ist das Ländersache.
Die solare Baupflicht (auch Solar-Pflicht) bezeichnet Regelungen von Kommunen und Bundesländern in Deutschland, um die Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten aus Gründen des Klimaschutzes zum Einbau von solarthermischen oder Photovoltaik-Anlagen zu verpflichten. Wird ausschließlich die Installation von Photovoltaikanlagen vorgeschrieben, so wird auch von Photovoltaik-Pflicht gesprochen.
Solar-Pflicht Details zum jeweiligen Bundesland
Die Übersicht wird derzeit erstellt und ständig aktualisiert! Die Entwicklung in Deutschland.
Basis und wesentliches Element jeder Solaranlage ist die Trägerkonstruktion. Das betrifft die Unterkonstruktionen für die verschiedenen Aufdach-Anlagen und Dacharten wie Flach- oder Schrägdächer oder die Montagesysteme für Freiland- und Freiflächenanlagen, auch Solarparks genannt. Nicht zu vergessen die Solar-Carport-Systeme!
Firmenparkplätze, Parkhäuser, Supermärkte, Einkaufszentren und all die größeren wie Park & Ride Parkplätze sind davon betroffen, wo in Zukunft für das jeweils betroffene Bundesland die Solar-Pflicht greift.
Solarexperten sind gefragt!
Dachdecker wie Elektroinstallateure, die Solarteure sind gefragt, wenn es darum geht, das Know-how und die Infrastruktur für diese enorme Aufgabe bereitzustellen.
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Die Montagesysteme sind die Grundlage jeglicher Solaranlagen. Ohne sie können Solarmodule nicht fachgerecht installiert werden. Sie müssen für jegliche Wetterlagen gewappnet sein und jegliche regionale Witterungsbedingungen widerstehen können.
Jedoch gibt es bei den Montagesystemen auch Unterschiede. So sind die Montage Unterkonstruktionen für Schrägdach, Flachdach oder Freilandanlagen unterschiedlich und müssen jeweils andere Bedingungen erfüllen wie Belastungen gerecht werden.
Darüber hinaus gibt es immer wieder spezielle Anwendungsbereiche und Aufgaben, die nicht mit Standardlösungen abgedeckt werden können. Gemeint sind zum Beispiel geneigte Dächer mit Bitumen oder Folieneindeckung, die keine invasive Befestigung erlauben. Das heißt, am Dach dürfen keine Bohrungen durchgeführt und die Lösung muss dachdurchdringungsfrei angebracht werden.
Passend dazu:
Ein weiterer Bereich sind Solarcarports. Während man bei Einzel- und Doppelcarports mit Photovoltaik noch von einer Standardlösung sprechen kann (Auch hier gibt es aufgrund baulicher Unterschiede bei den betreffenden Haupt- und Nebengebäuden, die in einzelnen Fällen eine Sonderlösung erfordern), sind für Reihencarports in jedem Fall Individuallösungen notwendig. Das beginnt bei den verschiedenen Zufahrtswegen, verschiedenen Raumaufteilungen und Unterschieden in den jeweiligen Fahrgassen.
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