Das Mitte Oktober 2020 novellierte (ergänzender Nachtrag) Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg führte unter anderem eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen für neue Parkplätze ein. Mit § 8b des Klimaschutzgesetzes besteht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen in Baden-Württemberg. Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 75 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2022 bei der zuständigen Baurechtsbehörde eingeht.
Ergänzend dazu:
Was sind offene Parkplätze?
Damit sind nicht öffentliche Parkplätze gemeint. Bei offenen Parkplätzen handelt es sich zumeist um:
- Eine an den Seitenwänden offene Abstellmöglichkeit, keine Scheune oder Schuppen o. ä.
- Carports, überdachte Stellplätze
- Nicht überdachte Stellplätze
- Parkmöglichkeit auf einem Grundstück
- Außenparkplätze
Warum Solar-Carports?
Im § 8b ist definiert, dass “über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren” ist. Es gibt keine Ausweichmöglichkeit wie bei der Pflicht von Photovoltaikanlagen für neue Nichtwohngebäude. Es kann nicht ersatzweise auf anderen Außenflächen oder in dessen unmittelbarer räumlicher Umgebung Photovoltaikanlagen installiert und der hierdurch in Anspruch genommene Flächenanteil auf die Pflichterfüllung angerechnet werden. Auch keine geeignete Fläche an einen Dritten verpachtet werden.
Kurzum, ein Solar-Carport ist ein frei stehender überdachter Stellplatz (Carport, wörtlich “Autohafen”) für Autos mit einer überdachten Solar- bzw. Photovoltaikanlage.
Die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Carports werden in der Regel in den Garagenverordnungen der Länder abgehandelt. Dort werden sie als “offene Garagen” bezeichnet. Nach der Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) haben sie unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die insgesamt mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind. Brandschutzauflagen entfallen in der Regel. Auch werden im Gegensatz zu einer Garage nur Punkt- und keine Linien- oder Flächenfundamente benötigt. In Deutschland ist nach den seit 2014 geltenden Bestimmungen eine Hersteller-Qualifizierung nach DIN EN 1090 nachzuweisen.
In der Regel besteht ein Carport aus Holz, Stahl oder Aluminium, es gibt jedoch auch Ausführungen aus Kunststoff. Carports haben ein Flachdach, hochwertigere Ausführungen verfügen über aufwendigere Konstruktionen wie etwa ein Satteldach, Walmdach oder ein Tonnendach. Ein Carport kann zu allen Seiten offen sein, wobei auch Elemente angeboten werden, mit denen einzelne Segmente ganz oder teilweise geschlossen werden können. Diese Elemente können aus Stahlblech, Holz, Glas, WPC-Platten (Wood-Plastic-Composite), HPL-Platten (High-Pressure-Laminate) oder Polycarbonat-Doppelstegplatten bestehen. Im Gegensatz zur Garage ist der Carport zumindest nach einer Seite hin offen. Eine häufige Variante der Dachbedeckung ist ein Wellblech, Trapezblech oder deren durchsichtige Formen Wellprofil-Lichtplatten beziehungsweise Trapezplatten. Offene Carports ohne Dach werden meist als optische Einfassung von Außenstellplätzen genutzt, um diese von umliegenden Freiflächen hervorzuheben. Zunehmend werden die freien Flächen des Daches auch für Solaranlagen und zur extensiven Dachbegrünung genutzt.
Gibt es Ausnahmen für die Pflicht einer Solaranlage für neue Parkplätze?
- Ausgenommen von der Verpflichtung sind Parkplätze, die unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen angeordnet sind.
- Die zuständigen Baurechtsbehörden können insbesondere aus städtebaulichen Gründen Ausnahmen erteilen.
Wo ist die zuständige Baurechtsbehörde?
- Die zuständige Baurechtsbehörde ist je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.





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