Neues Jahr, neue Sparoption für E-Auto-Fahrer:innen: Der intelligente Ladetarif eyond von The Mobility House holt mehr als 400 Euro Vorteil aus der neuen Regelung zum flexiblen Laden. Ab 01. Januar 2024 müssen neu installierte Ladestationen mit mehr als 4,2 kW Leistung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom Netzbetreiber steuerbar sein. Bei Netzengpässen können Betreiber die Ladeleistung vorübergehend auf 4,2 kW herunterregeln. E-Auto-Fahrer:innen profitieren im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten.
„Mit unserem intelligenten Tarif eyond und der Steuerbarkeit der Ladeleistung durch die Netzbetreiber gehen wir einen großen Schritt in die Zukunft der Mobilität und Energieversorgung. Mit unserer Technologie, Expertise und langjährigen Erfahrung, leisten wir heute schon einen riesigen Beitrag. Unsere Vision von zero zero – zero Emissionen zu zero Kosten – rückt mit mehr als 400 Euro Einsparung bei den Ladekosten in greifbare Nähe”, sagt Marcus Fendt, Geschäftsführer von The Mobility House. “Perspektivisch werden E-Autos über bidirektionales Laden den gespeicherten Strom wieder ins Netz einspeisen und die Fahrer:innen damit noch mehr sparen.”
Der Tarif eyond von The Mobility House bietet E-Auto-Fahrer:innen eine einfache und bequeme Möglichkeit, von den reduzierten Netzentgelten durch die Neufassung von §14a EnWG zu profitieren. Denn mit der Integration der Netzsteuerbarkeit ist eyond ein Komfort-Angebot, das zahlreiche Anforderungen bereits erfüllt beziehungsweise für die Kund:innen umsetzt.
Mit der Integration der Netzsteuerbarkeit nach §14a EnWG beweist The Mobility House erneut Innovationsfreude und zeigt E-Auto-Fahrer:innen als erster Anbieter einen greifbaren Mehrwert auf. Interessierte Kund:innen können ab sofort auf der eyond-Webseite einen Infoservice abonnieren, um regelmäßig Updates zur Umsetzung der Neuregelung ab Januar 2024 zu erhalten.





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