Berlin, 7.1.2026: Das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia hat nach monatelangem Widerstand der Montage eines Balkonkraftwerks gerichtlich zugestimmt. Ein Mieter aus Aachen hatte sich mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Blockadehaltung und überzogene Anforderungen gewehrt, darunter Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung. Vonovia hat auf die Klage des Mieters hin vor Gericht nun vorbehaltlos zugestimmt, so dass sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters und auf Kosten von Vonovia erledigt hat. Die DUH fordert Vonovia auf, ihre Gestattungsvereinbarungen zur Anbringung von Balkonkraftwerken nun schnellstmöglich zu überarbeiten und damit hunderttausenden Mieterinnen und Mietern Rechtsicherheit zu verschaffen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Rückzug von Vonovia bestätigt, dass der pauschale Widerstand gegen Balkonkraftwerke rechtlich und sachlich nicht haltbar ist. Wer Mieterinnen und Mieter mit überzogenen technischen Anforderungen ausbremst, steht der Energiewende aktiv im Weg. Balkonkraftwerke sind sicher, rechtlich privilegiert und politisch ausdrücklich gewollt. Wir fordern alle großen Vermieter auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und ihre internen Vorgaben an Recht und Realität anzupassen. Wir erwarten klare und verhältnismäßige Regelungen, die Mieterinnen und Mietern den unkomplizierten Zugang zu Balkonkraftwerken ermöglichen – alles andere ist Schikane. Wir werden auch zukünftig Mieterinnen und Mieter unterstützen, die sich mit einem Balkonkraftwerk an der Energiewende beteiligen wollen und von großen Wohnungsunternehmen daran gehindert werden.“
Gestützt wird die Forderung der DUH durch ein Urteil von Anfang Dezember: Eine große Hamburger Wohnungsgenossenschaft versuchte, einen Mieter zum Rückbau seines Balkonkraftwerks zu zwingen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek stellte klar, dass der Vermieter dies nicht verlangen könne und stärkt damit Mieterrechte auf die Installation von Balkonkraftwerken. Pauschale Bedenken des Vermieters, wie Haftungsrisiken oder optische Beeinträchtigungen, sind demnach keine ausreichenden Gründe zur Verweigerung. Besonders erfreulich ist dabei, dass mit diesem Urteil erstmals explizit auch der Anschluss an einer herkömmlichen Außensteckdose („Schuko“) gerichtlich erlaubt wurde. Das spart die hohen Kosten einer in der Vergangenheit oft noch verlangten Einspeisesteckdose.
Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther: „Das Urteil aus Hamburg und die Einigung in Aachen bestätigen, dass Vermieter keine willkürlichen Hürden errichten dürfen, um die Energiewende zu blockieren. Mieter und Mieterinnen haben das Recht, sich unkompliziert an der Energiewende zu beteiligen und ihre Stromversorgung nachhaltig zu gestalten. Absurd hohe Anforderungen wie die von Vonovia gehen an der Realität vorbei und zeugen von einer Verhinderungstaktik.“





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