Die Netzentgelte des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) 50Hertz werden im kommenden Jahr 2021 um voraussichtlich sieben Prozent im Vergleich zu 2020 steigen. Der Hauptgrund für diese Erhöhung sind die hohen Investitionen in die für die Energiewende notwendige Netzinfrastruktur. Weitere Gründe für die Entgelterhöhung sind steigende Kosten beim Engpassmanagement sowie ein leichter Rückgang beim Stromverbrauch.
Dr. Dirk Biermann, Geschäftsführer Märkte und Systembetrieb bei 50Hertz: „Die Steigerung unserer Netzentgelte spiegelt vor allem die Fortschritte beim Netzausbau wider, der hohe Investitionen erfordert. Dass diese Investitionen für eine erfolgreiche Energiewende unabdingbar sind, liegt auf der Hand. Zugleich werden wir aber mit dem bedarfsgerechten Ausbau des Netzes mittelfristig tendenziell sinkende Kosten für das Engpassmanagement sehen, was den verschiedenen Verbrauchsgruppen dann auch wieder zugutekommt. Die Steigerung unserer Netzentgelte läge ohne den nächsten Schritt bei der Vereinheitlichung der Netzentgelte der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber statt bei sieben bei zwölf Prozent. Die bundesweite Vereinheitlichung, für die sich 50Hertz in der Vergangenheit engagiert eingesetzt hatte, um die Energiewendelasten bundesweit fair zu verteilen, wirkt also bei uns im kommenden Jahr preisdämpfend. Dies ist eine gute Nachricht.“
Die Vereinheitlichung der Netzentgelte der vier deutschen ÜNB wurde im Netzentgeltmodernisierungsgesetz geregelt, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht eine schrittweise Vereinheitlichung ab 2019 über fünf Jahre vor, so dass ab dem Jahr 2023 die Netzentgelte der vier ÜNB komplett vereinheitlicht sein werden. Der bundeseinheitliche Netzentgeltanteil wird im Jahr 2021 aus 60 Prozent der jeweiligen Kostenbasis (Erlösobergrenze) der vier ÜNB errechnet. Von den übrigen 40 Prozent wird der unternehmensindividuelle Netzentgeltanteil des jeweiligen ÜNB bestimmt.
Die Erhöhung der 50Hertz-Netzentgelte ist für den privaten Haushaltskunden kaum spürbar, da der Anteil der ÜNB-Netzentgelte am Gesamtstrompreis der Privathaushalte lediglich einen Anteil von rund fünf Prozent ausmacht. Höher liegt dieser Anteil bei Unternehmen, insbesondere energieintensiven Unternehmen, die direkt ans Übertragungsnetz angeschlossen sind. Die endgültigen Netzentgelte für 2021 werden allerdings erst am Jahresende festgelegt.





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