Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zu zwei Festlegungsentwürfen der BNetzA veröffentlicht. Mit diesen Festlegungsentwürfen plant die BNetzA die Eingriffsrechte der Netzbetreiber und die begleitende Anpassung der Netzentgeltsystematik zur bestmöglichen Integration der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu regeln.
Aus Sicht des vzbv enthalten die Festlegungsentwürfe eine sinnvolle Kombination von präventiven und kurativen Instrumenten. Der vzbv begrüßt insbesondere die Begrenzung der präventiven Steuerung von Verbrauchseinrichtungen auf zwei Stunden täglich und die Einführung zeitvariable Netzentgelte. Allerdings besteht insbesondere bei der konkreten Festlegung von Netzentgelten bei Anwendung der netzorientierten Steuerung noch Nachbesserungsbedarf.
Der vzbv fordert unter anderem,
● die zulässige mögliche Abregelung der Leistung im Rahmen der präventiven Steuerung zeitlich kumuliert auf rund 50-100 Stunden pro Jahr zu begrenzen,
● die pauschale Netzentgeltreduzierung auf maximal 100 Euro pro Jahr zu begrenzen,
● das Konzept eines reduzierten Arbeitspreises im Rahmen der Festlegung zu streichen.





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