Hamburg, 15. April 2016 – Heute wurde der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekannt. Weil die dort vorgesehene Umstellung der Ökostrom-Förderung auf ein Ausschreibungssystem kleine, lokal verankerte Bürgerenergie-Akteure benachteiligt, hat die Bundesregierung im vorliegenden Entwurf mehrere Sonderregelungen für die Bürgerenergie eingebracht. Diese kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy:
„Gefahr erkannt – aber nicht gebannt. Das verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium räumt im Entwurf zwar ein, dass Ausschreibungen insbesondere für Bürgerenergie-Akteure erhebliche Risiken mit sich bringen – diese schließen ausgerechnet diejenige Gruppe vom weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aus, die bislang Hauptmotor der Energiewende war. Aber dann schlägt das Ministerium Maßnahmen vor, die den Betroffenen eher schaden als nützen.
So sollen Bürgerenergieakteure auch ohne behördliche GenKommentar von Greenpeace Energy zum EEG-Referentenentwurf: Regelungen für bedrohte Bürgerenergie grenzen an unterlassene Hilfeleistungehmigung an Ausschreibungen teilnehmen können, während alle anderen Auktionsteilnehmer diese brauchen. Das soll Kosten sparen, führt unterm Strich aber zu zusätzlichen Risiken: Wenn ein Bürgerenergie-Projekt später keine Genehmigung erhält, darf die Wind- oder Solaranlage auch nicht gebaut werden. In dem Fall würden als Folge der Auktionsteilnahme obendrein saftige Strafzahlungen fällig, die für Bürgerenergieprojekte nur schwer zu tragen wären. Häufig werden Windkraft-Anlagen auch nur mit Auflagen genehmigt, wie etwa Abschalt-Zeiten zum Schutz von Fledermäusen. Während andere Auktionsteilnehmer dies in ihr Gebot einpreisen, müssten Bürgerenergieakteure mit solchen Unsicherheiten in die Ausschreibung.
Die Rezepte aus dem Hause Gabriel für den Schutz von Bürgergesellschaften und Energie-Genossenschaften grenzen an unterlassene Hilfeleistung. Konsequent und sinnvoll wäre allein eine klare Ausnahmeregelung für diese bedrohten Akteure – die im Entwurf vorgeschlagene Bagatellgrenze von einem Megawatt ist für Windkraftprojekte witzlos, weil diese in der Regel deutlich größer sind. Die Vorschläge für funktionierende Ausnahmemodelle liegen auf dem Tisch, zahlreichen Bundesländer unterstützen sie. Die Ministerpräsidenten müssen nun verhindern, dass die Akteursvielfalt mit dieser EEG-Novelle ebenso unter die Räder kommt wie die zugesagten Ökostrom-Ausbauziele vom Pariser Klimagipfel.“
Pressekontakt
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
Greenpeace Energy eG
Telefon 040 / 808 110 – 658christoph.rasch@greenpeace-energy.dewww.greenpeace-energy.de





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