Regeln für Ladesäulen an Immobilien werden strenger

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Schon heute regelt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), wie viele Lademöglichkeiten für Elektroautos bei Neu- und Bestandsimmobilien installiert werden müssen. Durch europäische Vorgaben werden diese Verpflichtungen nun in absehbarer Zeit im Detail noch strenger. Immobilienbesitzer sind also gut beraten, sich Unterstützung bei Experten zu suchen – zum einen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, zum anderen, um die tatsächlichen Bedarfe zu ermitteln. Darauf weist Hymes Energy hin, das sich auf Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur-Projekten spezialisiert hat.

Im Mai wurde die neue EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) vom EU-Parlament in Brüssel verabschiedet und muss nun binnen maximal zwei Jahren in nationales Recht überführt werden. Spätestens ab 2026 gelten folglich die neuen Regelungen, die derzeit ins GEIG integriert werden. „Die Anzahl der Ladepunkte, die in Gebäuden vorgehalten werden müssen, steigt damit in vielen Fällen deutlich an“, weiß Hymes-Geschäftsführer Markus Häp.

Neue Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen, aber auch Bestandsgebäude mit mehr als drei Stellplätzen, bei denen Renovierungsarbeiten anstehen, müssen laut EU-Vorgabe für mindestens die Hälfte der Stellplätze zumindest eine Vorverkabelung erhalten. Auch bei den restlichen Stellplätzen sind Schutzrohre für Elektrokabel zu installieren. Außerdem muss mindestens ein Ladepunkt auch tatsächlich geschaffen werden.

Bei Nichtwohngebäuden sind die Anforderungen sogar deutlich höher. Neubauten oder sanierte Gebäude müssen pro fünf Stellplätze einen Ladepunkt erhalten. In Bürogebäuden ist sogar jeder zweite Stellplatz mit einer Lademöglichkeit zu versehen. Für die Vorverkabelung gelten die gleichen Regeln wie bei Wohngebäuden. Und auch Bestandsimmobilien ohne Sanierung können ab 2027 betroffen sein, wenn es mindestens 20 Stellplätze gibt. Dann muss mindestens jeder zweite Stellplatz entsprechend für Ladepunkte vorbereitet werden oder wahlweise mindestens ein Ladepunkt pro zehn Stellplätze installiert werden.

Die Experten von Hymes helfen gerne dabei, den individuellen Bedarf zu ermitteln und die passende Technik zu finden und zu installieren – auch in Zusammenarbeit mit den in den Immobilien ansonsten zuständigen Elektrobetrieben. „Sinnvoll ist es, dieses Thema nicht auf die lange Bank zu schieben“, gibt Häp zu bedenken. Denn dass die neuen Regeln kommen, ist gewiss. Wer jetzt schon aktiv wird, der kann sich in Ruhe die passende Lösung herausgreifen und stress- und sorgenfrei umsetzen.