Der Ausbau des „Sofortprogramms Elektromobilität“ der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen geht weiter. Seit Februar 2018 werden Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Privatpersonen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur unterstützt.
„Für den Kauf von E-Autos kann eine Unterstützung von bis zu 40 Prozent beantragt werden. Das entspricht maximal 30.000 Euro“, weiß Michael Lobert, Energieberater bei den Hertener Stadtwerken. Für den Ausbau der internen Lade-Infrastruktur für den eigenen Fuhrpark gibt es für Städte, Gemeinden und Kreise sogar einen Zuschuss von 80 Prozent (max. 8.000 Euro pro Säule). Ebenfalls mit bis zu 80 Prozent werden Beratungsangebote gefördert.
Noch bis zum 30. Juni 2018 können Kommunen für den Aufbau öffentlicher Ladesäulen eine Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten in Anspruch nehmen. Gefördert werden die Projekte allerdings nur dann, wenn der Strom dafür nur aus regenerativen Quellen bezogen wird.
In ganz Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 2.000 Ladesäulen, davon insgesamt fünf öffentliche Ladesäulen mit neun Ladepunkten im Hertener Stadtgebiet. Die Hertener Stadtwerke treiben damit den Ausbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge weiter voran. Die erste Ladestation der Hertener Stadtwerke wurde bereits im April 2016 im Rahmen eines Projektes des Klimabündnisses Gelsenkirchen-Herten am Hof Wessels in Betrieb genommen. Im Dezember letzten Jahres folgte dann eine Ladesäule am Freizeitbad Copa Ca Backum, Ende Januar eine weitere auf dem Doncaster Platz auf Ewald in Herten-Süd.
In der nächsten Woche geht eine Ladesäule an der Kurt-Schumacher-Straße in Betrieb. Außerdem starten die Installationsarbeiten für eine weitere Station an der Schlossstraße in Westerholt.





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.