Das Niederländische Messinstitut NMi wurde zu einer deutschen Prüfstelle für das Mess- und Eichgesetz (MessEG) ernannt. Damit wird das NMi sein Angebot für Kunden auf dem E-Mobility-Markt weiter ausbauen und zur Beachtung der geltenden Bestimmungen für das deutsche Extended-Validation-Zertifikat beitragen.
Unabhängige Konformitätsprüfstellen wie NMi wichtig, um rechtskonforme Produkte auf dem deutschen Markt zu platzieren. „Wir sind sehr froh und stolz über diese Ernennung. Wir möchten Ihnen versichern, dass NMi die entsprechenden Vorgaben mit der Sorgfalt ausführen wird, für die wir bekannt sind“, erklärt Yvo Jansen, NMi CEO.
Der Genehmigungsumgang beinhaltet eine Konformitätsbewertung nach den Kategorien B, D und F zu Ladeeinrichtungen für Wirkenergie und Blindenergie, DC-Ladeeinrichtungen, Zusatzeinrichtungen sowie AC- und DC-Ladesystemen für Elektrofahrzeuge.
Während die MessEG-konforme Ernennung nur für den deutschen Markt gültig ist, bildet diese Zertifizierung eine solide Basis zur Akzeptanz in weiteren EU-Ländern und möglicherweise sogar für die ganze Welt, wenn man bedenkt, dass es derzeit kein global zugelassenes Zertifizierungsprogramm gibt.
Henri Schouten, NMi, erklärt dazu: „NMis neuer Status als deutsche MessEG-Prüfstelle ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau unserer E-Mobility-Kapazitäten auf europäischen Märkten. Die MessEG-Zertifizierung für Ladestationen der Kategorien B und D ist derzeit nur auf dem deutschen Markt gültig. Und obwohl es noch kein global akzeptiertes Zertifizierungsprogramm gibt, kann dies als solide Basis für die Übernahme in andere EU-Länder dienen. Wir freuen uns darauf, mit Neu- und Bestandskunden auf diesem Markt zusammenzuarbeiten.“
Sean Lui von Tesla erläutert: „Mit der rasanten, EU-weiten Expansion der Ladestationen für Elektrofahrzeuge müssen wir die Messgenauigkeit unbedingt gewährleisten können. Tesla begrüßt die Neuigkeit, dass NMi in Deutschland zur Prüfstelle für das MessEG ernannt wurde. Damit können wir Inhaber von Elektrofahrzeugen die Sicherheit geben, dass sie den korrekten Preis für ihre Stromaufladung bezahlen.“





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