Neue EEG-Vergütungssätze seit 1. Februar 2026 – DGS veröffentlicht aktualisierte Arbeitshilfe

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Seit dem 1. Februar 2026 gelten für neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen erneut leicht abgesenkte EEG-Vergütungssätze. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat dazu eine aktualisierte Arbeitshilfe veröffentlicht.

Die halbjährliche Absenkung um ein Prozent wurde bereits 2022 im EEG 2023 gesetzlich festgelegt und steht nicht im Zusammenhang mit aktuellen energiepolitischen Diskussionen. Für typische Hausdach-Anlagen bis 10 kWp beträgt die feste Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2026 nun 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung (zuvor 7,86 Cent). Der Vergütungssatz wird mit Inbetriebnahme für 20 Jahre gesetzlich festgeschrieben.

Die aktualisierte DGS-Arbeitshilfe enthält die aktuellen Vergütungssätze für Anlagen bis 40 kWp sowie Hinweise zur Direktvermarktung. Sie richtet sich an Anlagenbetreiber, Planer und Beratende.

Die Arbeitshilfe „EEG-Vergütungssätze ab 1.2.2026“ hier zum Download bereit:

Arbeitshilfe: https://www.dgs.de/wp-content/uploads/2026/02/260213_dgs_arbeitshilfe_eeg_verguetungssaetze_fertig.pdf

Link zum DGS-Newsbeitrag: https://www.dgs.de/newsletter/neue-pv-verguetungen-seit-1-februar-arbeitshilfe-der-dgs/