Die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur „Kundenanlage“ sind nach wie vor unklar. Betreiber solcher “Kundenanlagen“ müssen demnach künftig damit rechnen, als Verteilnetzbetreiber eingestuft zu werden – verbunden mit umfangreichen regulatorischen Anforderungen. Dadurch drohen Mieterstrom-Projekte in Zukunft durch die Erhebung von Netzentgelten deutlich teurer zu werden, was die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte gefährdet und Investitionen in diesem Bereich ausbremst.
Am 28. November 2024 hatte das oberste EU-Gericht entschieden, dass die deutsche Sonderregelung zur Kundenanlage nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Bisher ermöglichte diese Regelung den Betrieb kleiner Stromnetze innerhalb bestimmter Grenzen, ohne als Verteilnetz zu gelten.
PIONIERKRAFT bleibt rechtskonform nutzbar
Während viele Mieterstrom-Projekte nun rechtlich auf unsicherem Boden stehen, bleibt PIONIERKRAFT ein verlässlicher Partner für nachhaltige Energieversorgung. Im Gegensatz zu klassischen Mieterstrommodellen setzt PIONIERKRAFT auf Direktleitungen zwischen der Erzeugungsanlage und den Verbrauchern gemäß §3 Abs. 12 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Eine juristische Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte für Energierecht hat bestätigt, dass das
PIONIERKRAFTwerk nicht unter das EuGH-Urteil fällt. Damit bietet PIONIERKRAFT derzeit eine rechtssichere und zukunftsorientierte Lösung für die effiziente Verteilung von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern – ohne netzartige Strukturen, die nun als Verteilnetze klassifiziert werden könnten.
Gründer und PIONIERKRAFT-CEO Andreas Eberhardt sieht im Urteil des EuGH eine große Herausforderung für die Energiewirtschaft in Deutschland: „Gleichzeitig zeigt sich, dass innovative Ansätze wie das PIONIERKRAFT-System gut aufgestellt sind, um den sich wandelnden rechtlichen Rahmen zu erfüllen. So bleibt die Energiewende in Mehrfamilienhäusern weiterhin möglich – mit den richtigen Technologien und Konzepten.“





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