Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 hat die rechtlichen Grundlagen klassischer Mieterstrom-Modelle ins Wanken gebracht. Das Gericht erklärte die deutsche Sonderregelung zur sogenannten „Kundenanlage“ für nicht vereinbar mit dem EU-Recht. Als Konsequenz hat nun auch der Bundesgerichtshof die Definition enger gefasst und entschieden, dass Kundenanlagen, die Gegenstand dezentraler Stromversorgung sind, künftig als Verteilnetze gelten können. Damit können Mieterstrom-Projekten neue
regulatorische Pflichten drohen, etwa die Zahlung von Netzentgelten sowie die Einhaltung umfangreicher Pflichten als Verteilnetzbetreiber.
Die Lösung von PIONIERKRAFT ist nicht betroffen
Eine aktuelle Stellungnahme von Energierechtsanwalt Dietrich Max Fey zeigt, dass die Lösung von PIONIERKRAFT nicht betroffen und weiterhin insofern rechtssicher ist, als Verteilnetzbetreiberpflichten nicht in Betracht kommen. In der Stellungnahme heißt es: „Das EuGH-Urteil, in dem das Gericht zum Thema der deutschen allgemeinen „Kundenanlagen“ gemäß § 3 Nummer 24a EnWG Stellung nimmt, berührt das Geschäftsmodell von Pionierkraft nicht und bringt auch keine zusätzlichen regulatorischen Anforderungen an das Modell mit sich.“
Der Grund: PIONIERKRAFT nutzt keine Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG, sondern sogenannte Direktleitungen nach § 3 Nr. 12 EnWG. Diese physikalische Verbindung zwischen einer PV-Anlage und den Verbrauchern innerhalb eines Gebäudes wird weder als Netz klassifiziert, noch unterliegt sie der Regulierung durch die Bundesnetzagentur.
Damit ermöglicht PIONIERKRAFT eine Lösung, die dezentral erzeugten Solarstrom innerhalb von Mehrfamilienhäusern direkt verteilt und unabhängig von Mieterstromförderung, Netzbetreiberpflichten oder dem Begriff der Kundenanlage ist.
„Viele Eigentümer wollen in Solarenergie investieren, verlieren sich aber im Dickicht der sich ständig ändernden Vorschriften. „Wir bieten unseren Kunden eine einfache, verlässliche und rechtlich sichere Lösung ohne zusätzliche Pflichten.“, sagt Andreas Eberhardt, Mitgründer und Geschäftsführer von PIONIERKRAFT
Somit positioniert sich PIONIERKRAFT weiter als verlässlicher Wegbereiter für die dezentrale Energiewende im Mehrfamilienhaus.





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