Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierung

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Meyer Burger Technology AG gibt heute eine Verlängerung in Bezug auf die durch eine Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern bereitgestellte und ursprünglich am 6. Dezember 2024 bekannt gegebene Brückenfinanzierungsfazilität (die „Fazilität) bekannt. Die Fälligkeit der Fazilität wurde bis zum 5. März 2025 verlängert, vorbehaltlich weiterer Verlängerungen bei einstimmiger Zustimmung.