Das Landgericht Köln hat der RheinEnergie rechtgegeben, was deren Aufteilung von Grund- und Ersatzversorgungspreisen für Strom und Erdgas angeht. Die Kammer wies einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als „unbegründet“ zurück.
Zur Erläuterung führt das Gericht aus, dass die von der RheinEnergie vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Das Unternehmen hatte für die große Zahl von Neukunden höhere Preise ansetzen müssen, die um den Jahreswechsel plötzlich und unerwartet in die Grund- und Ersatzversorgung gekommen sind. Dies war nach Überzeugung des Gerichts aufgrund der geltenden Rechtslage möglich und statthaft.
Für die vielen Hunderttausende an Bestandskunden hatte das Unternehmen langfristig im Voraus entsprechende Energiemengen beschafft und konnte dort die Preise stabil halten. Für die mehr als 25.000 neuen Kunden, die innerhalb weniger Tage in die Lieferverantwortung der RheinEnergie kamen, musste diese zu aktuellen Börsen-Höchstpreisen Energie nachbeschaffen. Diese Mehrkosten gab sie an die neuen Kunden weiter.
Auslöser des Problems waren Energiediscounter, deren Geschäftsmodell bei steigenden Energiebeschaffungskosten nicht mehr funktionierte. Einige davon stellten daraufhin ohne Vorwarnung die Belieferung ihrer Kunden ein; Grundversorger wie die RheinEnergie mussten einspringen und diese Kunden zumindest vorübergehend beliefern.
„Wir begrüßen es, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat und unser Handeln als korrekt und rechtskonform bestätigt“, sagt Vertriebsvorstand Achim Südmeier. „Es ist eine wichtige Entscheidung vor allem mit Blick auf unsere Kunden, da sie unsere Vertrauenswürdigkeit bestätigt.“





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