Die Umlage, die die Stromverbraucher in Deutschland mit ihrer Stromrechnung für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung über das KWK-Gesetz (KWKG) bezahlen, wird nach den heute veröffentlichten Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch im Jahr 2020 weiter sinken. Nachdem sie im Jahr 2016 bei 0,445 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und 2019 bei 0,28 Cent lag, werden es laut der heutigen ÜNB-Veröffentlichung im kommenden Jahr nur 0,226 ct/kWh sein.
„Einerseits ist es erfreulich, dass die KWK-Umlage weiter sinkt. Allerdings ist diese Reduktion mit einem massiven Einbruch des Zubaus an KWK-Kapazitäten in den vergangenen beiden Jahren erkauft“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute in Berlin. Bis Ende 2022 würden rund 22 Gigawatt (GW) an gesicherter Leistung durch die vereinbarte Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken vom Netz gehen. „Die Gutachter des Bundeswirtschaftsministeriums haben für den Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit im Jahr 2030 einen Zubaubedarf von 17 GW KWK-Kapazitäten identifiziert. Diese neuen hocheffizienten KWK-Kraftwerke müssten in den nächsten Jahren geplant und gebaut werden. Dazu sind Investitionssicherheit und eine Ausgestaltung der Rahmenbedingungen nötig, die die Wirtschaftlichkeit der Investitionen zulässt“, sagte Kapferer.
Konkret müssten im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz auch das KWKG bis zum Jahr 2030 verlängert und der Kohle-Ersatzzuschlag deutlich attraktiver ausgestaltet werden. Letzterer könne dafür sorgen, dass viele Kohle-KWK-Anlagen in den nächsten Jahren vorzeitig stillgelegt und durch klimaschonendere Gas-KWK ersetzt würden. Das könne bis 2030 zusätzlich rund 14 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
Viele Stadtwerke haben bereits Power-to-Heat-Anlagen installiert, die in der Lage sind, Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) – wie z. B. Windkraft – der nicht über die Stromnetze abtransportiert werden kann, in Wärme umzuwandeln. Dazu Kapferer: „Wenn die Stromnetze durch die Wind- und Photovoltaik-Stromeinspeisung überlastet sind, können KWK- runter- und Power-to-Heat-Anlagen (P2H) zur Nutzung des Stroms für die Wärmeproduktion hochgefahren werden. Damit könnten die Stromnetze doppelt entlastet und die Abschaltung der Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich reduziert werden. Somit bringen Wärmenetzsysteme mit KWK und P2H nicht nur die Wärmewende voran, sondern helfen bei der Integration von EE-Strom in das Energiesystem und stellen gesicherte Leistung zur Verfügung.“
Hintergrundinformation zur Entwicklung des Kostenblocks Steuern, Abgaben und Umlagen auf der Stromrechnung:
Im Kostenblock Steuern, Abgaben und Umlagen steht der gesunkenen KWK-Umlage ein Anstieg der Umlage für Erneuerbare Energie gegenüber (von 6,405 auf 6,756 ct/kWh). Die Offshore-Netzumlage bleibt mit 0,416 ct/kWh unverändert. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird 2020 bei 0,007 ct/kWh (2019: 0,005 ct/kWh) liegen. Die Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) steigt von 0,305 ct/kWh auf 0,358 ct/kWh. (Quelle: www.netztransparenz.de)
Ansprechpartner
Julia Löffelholz
Pressereferentin
Tel. +49 30 300199-1168
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