Anlässlich der ersten Lesung des Kohlegesetzes im Bundestag erklärt Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Der Entwurf des Kohlegesetzes wird den klimapolitischen Herausforderungen nicht gerecht. Es reicht nicht, den Kohleausstieg bestenfalls auf 2035 vorzuziehen. Der Ausstieg muss früher kommen – mindestens 2030. Der Bundestag muss alles für einen besseren Entwurf tun.
Die Regelungen zur Braunkohle, wie Abschaltzeiten und Entschädigungen, sind zudem unverbindlich. Sie sollen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Betreibern geregelt werden. Wie dieser Vertrag aussehen soll, ist noch offen.
Der Bundestag muss dafür sorgen, dass ihm hier keine weitreichenden Entscheidungsrechte geraubt werden. Gerade in Zeiten des Klimawandels muss der Gesetzgeber nachjustieren und Gesetze an nationale und internationale Klimaziele anpassen können.
Außerdem darf in Deutschland kein einziges weiteres Kohlekraftwerk mehr ans Netz gehen. Das muss ins Gesetz. Datteln 4 darf nicht in Betrieb gehen. Alles andere widerspräche nicht nur dem Pariser Klimaziel, sondern auch internationalen Ansprüchen: UN-Generalsekretär António Guterres hatte zuletzt mehrfach einen weltweiten Kohleausstieg gefordert und sich gegen neue Kohlekraftwerke nach 2020 ausgesprochen.“





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