Der BDEW unterstützt die bestehenden europäischen Klimaschutzziele und befürwortet grundsätzlich die Einführung eines verbindlichen EU-Ziels für 2040. Es ist dabei aber entscheidend, dass die EU-Klimazielvorgabe mit zentralen Instrumenten der EU-Klimapolitik eng verzahnt werden.
„Entscheidend ist, dass die Umsetzung so ausgestaltet wird, dass Unternehmen Planungssicherheit haben und Investitionen in klimafreundliche Technologien ermöglicht werden,“ betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
„Die EU-Klimazielvorgabe muss mit zentralen Instrumenten der EU-Klimapolitik, etwa dem Emissionshandelssystem (ETS 1 und ETS 2) sowie dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), eng verzahnt werden. Nur wenn diese Instrumente wirksam ineinandergreifen, kann sichergestellt werden, dass die Zielvorgabe erreicht werden kann“, unterstreicht Kerstin Andreae. „Für Deutschland darf die Lastenverteilung im Rahmen des EU-Ziels nicht über das hinausgehen, was bereits im nationalen Klimaschutzgesetz vorgesehen ist.“
„Der Fokus muss sich jetzt auf Maßnahmen sowie die Planungs- und Investitionssicherheit richten. Die Diskussion um das Klimazwischenziel 2040 darf nicht dazu führen, dass die EU-Kommission und Mitgliedstaaten in ihren Anstrengungen bei der Umsetzung des Fit for 55-Paketes nachlassen. Zudem müssen angesichts der geopolitischen Lage Wettbewerbsfähigkeit, Standort- und Versorgungssicherheit sowie strategische Resilienz gewährleistet bleiben. Nur so kann die Transformation erfolgreich und gesellschaftlich akzeptiert gelingen“, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung weiter. „Die konsequente Weiterführung der bestehenden Maßnahmen ist somit auch entscheidend, um angesichts der geopolitischen Situation größere europäische Souveränität zu erreichen.“
Positiv bewertet der BDEW, dass internationale Klimagutschriften künftig in begrenztem Umfang angerechnet werden können – unter strengen Kriterien für Qualität, Fairness und Transparenz. Die internationalen Gutschriften dienen als Sicherheitsnetz. Eine Nutzung soll ausschließlich als „Ultima Ratio“ dienen, um Klimaziele ex post abzusichern.





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